Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der HEROLÉ Reisen GmbH für Leistungspartner
Die nachfolgenden Vertragsbedingungen der Herolé Reisen GmbH gelten für alle Verträge sowie damit im Zusammenhang stehenden Zusatzleistungen des Leistungspartners, die zwischen der der Herolé Reisen GmbH mit Leistungspartnern abgeschlossen werden, soweit wirksam vereinbart. AGB des Leistungspartners werden in den Vertrag zwischen der Herolé Reisen GmbH und Leistungspartnern ausdrücklich nicht einbezogen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für alle Busbestellungen und Inanspruchnahmen von Busdienstleistungen der Herolé Reisen GmbH
Die nachfolgenden Vertragsbedingungen der Herolé Reisen GmbH gelten für alle Verträge, die zwischen der Herolé Reisen GmbH (im Folgenden „Auftraggeber“ genannt) mit Leistungspartnern (im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt) über Busbestellungen und Inanspruchnahmen von Busdienstleistungen abgeschlossen werden, soweit wirksam vereinbart. AGB des Auftragnehmers werden in den Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer ausdrücklich nicht einbezogen.
ZUSTANDEKOMMEN DES BEFÖRDERUNGSVERTRAGES
1. Der Auftraggeber wird jede Buchung von Busdienstleistungen in Textform an den Auftragnehmer bestätigen. Mit dieser Bestätigung des Auftraggebers kommt der Vertrag über die Busdienstleistungen zustande. Die Buchung muss vom Auftragnehmer in Textform rückbestätigt werden.
2. Der Auftraggeber wird in einem gesonderten Fahrtauftrag Personenzahl, Abfahrtszeit und Abfahrtsort, Zeit der Rückkunft, allfällige Routenänderungen usw. mitteilen. Alle Änderungen der Verträge sollen zum Zweck des Nachweises in Textform erfolgen.
BEFÖRDERUNGSPREIS & ZUSATZLEISTUNGEN
1. Im vereinbarten Beförderungspreis sind die vereinbarten Freikilometer für Ausflüge am Reiseziel mit enthalten. Sollte keine andere Vereinbarung in Textform getroffen werden, sind im Beförderungspreis anfallende Kosten und Abgaben wie Maut- & Straßengebühren und die Steuern im In- und Ausland enthalten.
2. Eventuelle Park- & Einfahrtsgebühren bzw. etwaige Gebühren für Programmleistungen werden nach Reiseende gegen Vorlage der Originalbelege (mindestens Belegkopien) zusätzlich erstattet.
MEHRLEISTUNGEN & SCHÄDEN
1. Durch die Reisegruppe veranlasste Mehrleistungen werden vom Auftragnehmer direkt gegenüber der Reisegruppe abgerechnet. (Kosten i.H.v. 1,30 - 1,80 Euro/km inkl. MwSt., je nach Busgröße für die angefallenen Mehrkilometer) Ein Anspruch des Leistungspartners gegenüber dem Auftraggeber bezüglich von der Reisegruppe veranlasster Mehrleistungen besteht nicht.
2. Ebenso haftet der Auftraggeber nicht für Schäden, die durch Fahrgäste verursacht werden. Dem Auftragnehmer obliegt die Verantwortung für das Verhalten der Fahrgäste während der Beförderung. Schäden müssen mit den Fahrgästen direkt nach Fahrtende oder Verursachung schriftlich festgehalten sowie direkt mit den Fahrgästen reguliert werden. Eine Rechnungsstellung an den Auftraggeber ist nicht möglich.
3. Um Ansprüche sicherzustellen, hat der Auftragnehmer das Fahrpersonal anzuweisen, das Fahrzeug vor Abfahrt mit einer verantwortlichen Begleitperson zu besichtigen und nach Verlassen des Fahrzeuges durch die Gruppe, erneut eine Besichtigung mit einer verantwortlichen Begleitperson vorzunehmen. Bei dieser Gelegenheit festgestellte Schäden sind der verantwortlichen Begleitperson unmittelbar mitzuteilen.
FAHRZEUGE
1. Das Fahrzeug muss innen und außen in einem sauberen, gereinigten und einwandfreien Zustand sowie den gesetzlichen Vorschriften entsprechend ausgerüstet und versichert sein.
2. Der Auftragnehmer haftet für die rechtzeitige Stellung der bestellten fahrbereiten Fahrzeuge, soweit dies nicht durch Umstände verhindert wird, welche der Busunternehmer nicht abzuwenden und denen er auch nicht abzuhelfen vermochte. Die Stellzeit des Busses ist 15-20 Minuten vor Abfahrt. Die vereinbarten Reisezeiten sind einzuhalten.
FAHRPERSONAL
1. Während der Reise herrscht im Bus Rauchverbot. Dies gilt auch für das Fahrpersonal.
2. Bei Klassen- und Jugendfahrten ist die Abgabe von alkoholischen Getränken lt. Jugendschutzgesetz verboten. Das Fahrpersonal ist vom Auftragnehmer besonders auf dieses Verbot hinzuweisen.
3. Das eingesetzte Fahrpersonal verfügt über einen gültigen Führerschein, eine gültige Fahrerkarte sowie einen gültigen Personenbeförderungsschein.
4. Das eingesetzte Fahrpersonal muss deutschsprachig sein und sich für den Fall, dass noch keine Ortskenntnis des Reiseziels vorhanden ist, gewissenhaft auf das Reiseziel/ Programm vorbereiten.
5. Die gesetzlich vorgeschriebenen Lenk- & Ruhezeiten sind einzuhalten.
6. Nach §20 a FPersV ist der Auftraggeber neben dem Beförderer dafür verantwortlich, dass die Regelungen der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 durch den Beförderer eingehalten werden. Der Auftraggeber hat daher das Recht, jederzeit stichprobenartig die Lenk- & Ruhezeiten des eingesetzten Fahrpersonals zu überprüfen. Gleiches gilt für die nach der Verordnung (EG) 561/2006 einzuhaltenden organisatorischen Vorkehrungen und Maßnahmen. Das Personal des Auftragnehmers ist daher verpflichtet, entsprechende Fragen des Auftraggebers zu beantworten und die angeforderten Nachweise vorzulegen.
EINHALTUNG DES MINDESTLOHNGESETZES
Der Auftragnehmer versichert, dass das für die jeweilige Fahrt eingesetzte Fahrpersonal eine Vergütung nach dem gültigen Mindestlohngesetz (gültig seit 01.01.2015) erhält. Sollte es zu einer Zuwiderhandlung kommen, stellt der Auftragnehmer den Auftraggeber von allen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit dem Mindestlohn frei. Diese Freistellung findet ebenfalls Gültigkeit gegenüber Ansprüchen von Sozialversicherungsträgern und Finanzbehörden.
DURCHFÜHRUNG DER BEFÖRDERUNG
1. Der Auftragnehmer garantiert die vertraglich vereinbarte Personenzahl zu befördern. Die Beauftragung von Subunternehmern ist ohne Rücksprache und vorherige Bestätigung durch den Auftraggeber nicht zulässig.
2. Wird der Einsatz des Fahrzeuges, gleich aus welchem Grund, gestört, ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Störung unverzüglich zu beseitigen und für die Weiterbeförderung der Fahrgäste und des Gepäcks mit einem anderen, gleichwertigen Fahrzeug Sorge zu tragen.
3. Der Auftragnehmer ist zum Schadensersatz sowie zum Ersatz von Ansprüchen der Fahrgäste verpflichtet, soweit sie sich als Leistungsstörung im Zusammenhang mit der Beförderungsleistung ergeben.
4. Die Mitnahme von Familienangehörigen und sonstigen Privatpersonen ist nur nach Rücksprache mit dem Auftraggeber möglich.
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Für Zahlungen des Auftraggebers gelten folgende Zahlungsbedingungen, sollten die Parteien nicht etwas Abweichendes in Textform vereinbart haben. Der Auftraggeber zahlt den Gesamtbetrag nach Abreise und bis spätestens 4 Wochen nach Rechnungseingang auf das vom Auftragnehmer angegebene Konto. Alle Zahlungen werden durch den Auftraggeber immer freitags angewiesen. Sollte es aufgrund von geforderten Rechnungsänderungen zu Verzögerungen in der Bearbeitung kommen, muss das Zahlungsziel vom Auftragnehmer auf der geänderten Rechnung entsprechend angepasst werden.
STORNIERUNGEN DURCH DEN AUFTRAGNEHMER
Erklärt der Auftragnehmer dem Auftraggeber, den vertraglich vereinbarten Auftrag nicht wie geschuldet durchführen zu können oder zu wollen, ist der Auftraggeber berechtigt, den Auftrag anderweitig zu vergeben. Für dadurch entstehende Mehrkosten, Mehraufwand und sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer. Dies gilt nicht, soweit die Nichtdurchführung des Auftrages auf Gründen beruht, die vom Auftraggeber zu vertreten sind.
STORNIERUNGEN DURCH DEN AUFTRAGGEBER
Bei Stornierung eines Auftrages durch den Auftraggeber erhält der Auftragnehmer eine Stornomeldung des Auftraggebers in Textform. Für Stornierungen des Auftraggebers gelten folgende Stornobedingungen, sollten die Parteien nicht etwas Abweichendes in Textform vereinbart haben:
- bis zum 29. Tage vor Fahrtantritt: Stornofrei
- von 28. bis 14 Tage vor Fahrtantritt: 10%
- von 13 Tage bis 7 Tage vor Fahrtantritt: 35%
- von 6 Tage bis 5 Tage vor Fahrtantritt: 70%
- ab 4 Tage bis 1 Tag vor Fahrtantritt: 85%
- am Tag des Fahrtantritts: 100%
STORNIERUNG IM ZUSAMMENHANG MIT COVID-19 ODER EINER VERGLEICHBAREN PANDEMIE
Kostenfreie Stornierung der Buchung bis zum Reiseantritt, wenn
- die Schulfahrt insgesamt infolge infektionsschutzrechtlicher Verbote oder Auflagen im Heimat- und/oder Reisezielort undurchführbar ist. Quarantänemaßnahmen gegenüber einzelnen Teilnehmern der Reise berechtigen nicht zur kostenlosen Stornierung.
- die Stornierung der gesamten Schulfahrt aufgrund eines bundeslandesweit geltenden Beschlusses/Erlasses des für die Genehmigung von Schulfahrten zuständigen Ministeriums des Bundeslandes erfolgt. Die Anweisung zur Absage der gesamten Schulfahrt muss dabei konkret erteilt werden und den geplanten Reisezeitraum der Gruppe betreffen. Die Erteilung einer Empfehlung zur Absage der Schulfahrt oder eine Delegierung der Entscheidung zur Durchführung oder Absage der Schulfahrt auf Ebene der Schulträger, Schulleitungen o. ä. durch das zuständige Ministerium berechtigt nicht zum kostenfreien Rücktritt.
AUSSERORDENTLICHE KÜNDIGUNG
Insbesondere bei einer wesentlichen Verschlechterung der Qualität der Leistungen oder der vom Auftragnehmer eingesetzten Fahrzeuge sowie bei Vorliegen eines sonstigen außerordentlichen Kündigungsgrundes ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
SALVATORISCHE KLAUSEL
Die Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die übrigen Bestimmungen gelten vielmehr fort und die unwirksame Bestimmung wird soweit rechtlich zulässig durch eine Bestimmung ersetzt, die der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahe kommt.
GERICHTSSTAND
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip). Erfüllungsort für alle Leistungen aus den mit uns bestehenden Geschäftsbeziehungen sowie Gerichtsstand ist unser Sitz, soweit Sie nicht Verbraucher, sondern Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind. Dasselbe gilt, wenn Sie keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU haben oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.
ÄNDERUNGEN
Alle Änderungen des Vertrages sollen zum Zweck des Nachweises in Textform erfolgen.
Stand: 18.04.2023
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Herolé Reisen GmbH für die Buchung von Hotel-/Hostelplätzen bei Leistungspartnern (Hotel/Hostel)
Die nachfolgenden Vertragsbedingungen der Herolé Reisen GmbH gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Hotel- bzw. Hostelzimmern zur Beherbergung sowie damit im Zusammenhang stehenden Zusatzleistungen des Leistungspartners, die zwischen der Herolé Reisen GmbH mit Leistungspartnern (Hotel/Hostel) abgeschlossen werden, soweit wirksam vereinbart. AGB des Leistungspartners werden in den Vertrag zwischen der Herolé Reisen GmbH und Leistungspartnern (Hotel/Hostel) ausdrücklich nicht einbezogen.
ABSCHLUSS DES EINZELVERTRAGES
Zwischen dem Leistungspartner und Herolé Reisen GmbH werden mit diesem Vertrag die vereinbarten Preise über Beherbergungsplätze fixiert. Im vereinbarten Reisepreis pro Person sind Abgaben wie Steuern, Gebühren, Kurtaxen, Heizungskosten und MwSt. enthalten. Herolé Reisen GmbH wird für die geplanten Gruppen jeweils eine Anfrage mit Anzahl der Reisenden, Übernachtungsdaten und Leistungen an den Leistungspartner stellen. Der Leistungspartner wird Herolé Reisen GmbH unverzüglich mitteilen, dass der Termin möglich ist oder ob der Termin bereits belegt ist. Herolé Reisen GmbH wird jede Buchung in Textform an den Leistungspartner bestätigen. Die Buchung muss vom Leistungspartner in Textform rückbestätigt werden.
STORNIERUNGEN
Für stornierte Gruppen erhält der Leistungspartner eine schriftliche Stornomeldung von Herolé Reisen GmbH. Für Stornierungen von Herolé Reisen GmbH gelten folgende Stornobedingungen, sollten die Parteien nicht etwas Abweichendes in Textform vereinbart haben:
- bis 60 Tage vor Anreise: kostenlos
- 59 - 30 Tage vor Anreise: 30% des Zimmerpreises
- 29 - 10 Tage vor Anreise: 50% des Zimmerpreises
- 9 - 1 Tag vor Anreise: 90% des Zimmerpreises
- bei Nichterscheinen / No-show: 100% des Zimmerpreises ohne Verpflegungsleistungen.
Dies gilt auch für Teilstornos, sobald 20% der avisierten Gruppengröße überschritten wird.
STORNIERUNG IM ZUSAMMENHANG MIT COVID-19 ODER EINER VERGLEICHBAREN PANDEMIE
Kostenfreie Stornierung der Buchung bis zum Reiseantritt, wenn
- die Schulfahrt insgesamt infolge infektionsschutzrechtlicher Verbote oder Auflagen im Heimat- und/oder Reisezielort undurchführbar ist. Quarantänemaßnahmen gegenüber einzelnen Teilnehmern der Reise berechtigen nicht zur kostenlosen Stornierung.
- die Stornierung der gesamten Schulfahrt aufgrund eines bundeslandesweit geltenden Beschlusses/Erlasses des für die Genehmigung von Schulfahrten zuständigen Ministeriums des Bundeslandes erfolgt. Die Anweisung zur Absage der gesamten Schulfahrt muss dabei konkret erteilt werden und den geplanten Reisezeitraum der Gruppe betreffen. Die Erteilung einer Empfehlung zur Absage der Schulfahrt oder eine Delegierung der Entscheidung zur Durchführung oder Absage der Schulfahrt auf Ebene der Schulträger, Schulleitungen o. ä. durch das zuständige Ministerium berechtigt nicht zum kostenfreien Rücktritt.
ZAHLUNGSVEREINBARUNGEN
Für Zahlungen von Herolé Reisen GmbH gelten folgende Zahlungsbedingungen, sollten die Parteien nicht etwas Abweichendes in Textform vereinbart haben. Herolé Reisen GmbH zahlt den Gesamtbetrag nach Abreise und bis spätestens 4 Wochen nach Rechnungseingang auf das vom Leistungspartner angegebene Konto. Alle Zahlungen werden durch Herolé Reisen GmbH immer freitags angewiesen. Sollte es aufgrund von geforderten Rechnungsänderungen zu Verzögerungen in der Bearbeitung kommen, muss das Zahlungsziel vom Leistungspartner auf der geänderten Rechnung entsprechend angepasst werden.
GESETZLICHE BESTIMMUNGEN/INFORMATIONSPFLICHT
Der o.g. Leistungspartner gewährleistet Herolé Reisen GmbH, dass die Vertragsobjekte sämtlichen gesetzlichen und behördlichen Regelungen und Auflagen entsprechen. Dies gilt insbesondere für baurechtliche Belange, den Brandschutz, Gesundheits- und Hygienebelange, Sicherheitsbelange, die Einhaltung des Datenschutzes sowie die ordnungsgemäße Installation und Überwachung der technischen Anlagen.
Alle Herolé Reisen GmbH zur Verfügung gestellten schriftlichen Informationen zum Haus und zu den Freizeitmöglichkeiten am Haus und in der Umgebung, sind Bestandteile des Vertrages und müssen zu jeder Zeit der Wahrheit entsprechen und tatsächlich zur Nutzung zur Verfügung stehen. Alle Änderungen und Erweiterungen müssen umgehend an Herolé Reisen GmbH schriftlich weitergeleitet werden. Geplante Umbauten bei laufendem Hotelbetrieb, Baumaßnahmen in der unmittelbaren Umgebung, die Schließung von Serviceeinrichtungen (z.B. Schwimmbad, Sauna) sowie Besitzer, Pächter, Mieter oder Eigentümerwechsel oder der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder eine Liquidation sind Herolé Reisen GmbH unverzüglich vom Leistungspartner anzuzeigen.
Der Leistungspartner verpflichtet sich, alle während der Vertragslaufzeit entstehenden Beeinträchtigung, (z.B. Lärm aller Art, Verschmutzungen und Bauarbeiten der Umgebung, Ausfall von Strom und/oder Wasser, Eröffnung von Tanz- und Nachtlokalen in der Umgebung oder im eigenen Haus) sofort Herolé Reisen GmbH zu melden. Bei Unterlassen durch den Leistungspartners trägt der Leistungspartner die daraus entstandenen Nachteile von Herolé Reisen GmbH aus den Kundenreklamationen.
KUNDENREKLAMATIONEN
Die Pflichten des Leistungspartners bestehen unmittelbar gegenüber Herolé Reisen GmbH. Ergänzend vereinbaren die Parteien, dass Herolé Reisen GmbH berechtigt ist, die von einem Gast gerügten Reisemängel, die die Leistung des Leistungspartners betreffen, direkt an den Leistungspartner weiter zugeben. Die Regelungen des §§ 651a ff BGB, insbesondere die Regelung des § 651 n BGB gelten auch im Rechtsverhältnis zwischen Herolé Reisen GmbH und dem Leistungspartner entsprechend.
Der Leistungspartner ist deshalb gegenüber Herolé Reisen GmbH zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der durch eine Verletzung von Pflichten dem Vertrag bzw. der Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Unterbringung des Gastes entstanden ist. Der Leistungspartner ist auch verpflichtet, Herolé Reisen GmbH die Aufwendungen und Kosten zu ersetzen, die Herolé Reisen GmbH im Zusammenhang mit einer Pflichtverletzung des Leistungspartners oder einem Reisemangel, der die Leistung des Leistungspartners betreffen, entstehen.
Die von Herolé Reisen GmbH vorgelegten Kundenreklamationen werden vom Leistungspartner innerhalb von 14 Tagen schriftlich beantwortet bzw. es erfolgt eine ausführliche Stellungnahme seitens des Leistungspartners. Sollte keine schriftliche Stellungnahme seitens des Leistungspartners innerhalb dieser Frist vorliegen, wird Herolé Reisen GmbH die Reklamationen nach eigenem Ermessen abschließen. Die entstehenden Entschädigungen für den Kunden werden dem Leistungspartner in Rechnung gestellt.
SCHÄDEN VOR ORT
Herolé Reisen GmbH haftet nicht für Beschädigungen, die von den Gästen/Gruppen verursacht werden. Von den Gästen verursachte Schäden müssen direkt vor Ort vom Leistungspartner mit den Gästen abgerechnet werden. Eine Rechnungsstellung an Herolé Reisen GmbH ist nicht möglich. Das Gleiche gilt für Verstöße gegen die Hausordnung.
FRISTLOSE KÜNDIGUNG DURCH HEROLÉ REISEN GMBH
Insbesondere bei einer wesentlichen Verschlechterung der Hotelqualität sowie bei Vorliegen eines außerordentlichen Kündigungsgrundes ist Herolé Reisen GmbH berechtigt, den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
SONSTIGES
Eine Umbuchung von bestätigten Gruppen ist untersagt. Sollte eine Umbuchung aufgrund von außergewöhnlichen Umständen (z.B. Wasserschäden, Ungezieferbefall, etc.) notwendig werden, muss der Leistungspartner Herolé Reisen GmbH mindestens zwei gleichwertige oder eine höherwertige Alternative anbieten. Eventuell anfallende Mehrkosten sind vom Leistungspartner zu tragen. Der Leistungspartner verpflichtet sich, den Busfahrern ein möglichst ruhiges Zimmer zur Verfügung zu stellen.
Der Leistungspartner sorgt beim Ausschank von Alkohol an einer frei zugänglichen Bar für die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes.
Eine ausführliche vom o.g. Leistungspartner abgezeichnete Hausbeschreibung ist Bestandteil dieses Vertrags.
SALVATORISCHE KLAUSEL
Die Unwirksamkeit einer Bestimmung der AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die übrigen Bestimmungen gelten vielmehr fort und die unwirksame Bestimmung wird soweit rechtlich zulässig durch eine Bestimmung ersetzt, die der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahe kommt.
GERICHTSSTAND
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip). Erfüllungsort für alle Leistungen aus den mit uns bestehenden Geschäftsbeziehungen sowie Gerichtsstand ist unser Sitz, soweit Sie nicht Verbraucher, sondern Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind. Dasselbe gilt, wenn Sie keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU haben oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.
ÄNDERUNGEN
Alle Änderungen des Vertrages sollen zum Zweck des Nachweises in Textform erfolgen.
Stand: 18.04.2023
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Herolé Reisen GmbH für die Buchung von Programmleistungen
Die nachfolgenden Vertragsbedingungen der Herolé Reisen GmbH gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Räumlichkeiten, Gegenständen, Dienstleistungen, etc. sowie damit im Zusammenhang stehenden Zusatzleistungen des Leistungspartners, die zwischen der Herolé Reisen GmbH mit Leistungspartnern abgeschlossen werden, soweit wirksam vereinbart. AGB des Leistungspartners werden in den Vertrag zwischen der Herolé Reisen GmbH und Leistungspartnern ausdrücklich nicht einbezogen.
ABSCHLUSS DES EINZELVERTRAGES
Zwischen dem Leistungspartner und Herolé Reisen GmbH werden mit diesem Vertrag die vereinbarten Preise über Programm- bzw. Dienstleistungen fixiert. Im vereinbarten Preis pro Person sind Abgaben wie Steuern, Gebühren, MwSt. usw. enthalten. Herolé Reisen GmbH wird für die geplanten Gruppen jeweils eine Anfrage mit Anzahl der Reisenden, Durchführungsdaten und Leistungen an den Leistungspartner stellen. Der Leistungspartner wird Herolé Reisen GmbH unverzüglich mitteilen, dass der Termin möglich ist oder ob der Termin bereits belegt ist. Herolé Reisen GmbH wird jede Buchung in Textform an den Leistungspartner bestätigen. Die Buchung muss vom Leistungspartner in Textform rückbestätigt werden.
STORNIERUNGEN
Für stornierte Gruppen erhält der Leistungspartner eine schriftliche Stornomeldung von Herolé Reisen GmbH. Für Stornierungen von Herolé Reisen GmbH gelten folgende Stornobedingungen, sollten die Parteien nicht etwas Abweichendes in Textform vereinbart haben:
- Bei Teilstornierungen wird die tatsächliche Anzahl der Teilnehmer nach der erbrachten Leistung abgerechnet
- Der Leistungspartner darf nicht mehr Teilnehmer abrechnen, als von Herolé Reisen GmbH gebucht
- Bei wetterbedingten Stornierungen der Leistung fallen keine Ausfallgebühren an
- Eine Komplettstornierung seitens Herolé Reisen GmbH ist bis zu 7 Tage vor Inanspruchnahme der Leistung kostenfrei
- Ab dem 6. Tag kann anteilig der vom Leistungspartner nachgewiesene Aufwand abzüglich seiner ersparten Aufwendungen abgerechnet werden
STORNIERUNG IM ZUSAMMENHANG MIT COVID-19 ODER EINER VERGLEICHBAREN PANDEMIE
Kostenfreie Stornierung der Buchung bis zum Reiseantritt, wenn
- die Schulfahrt insgesamt infolge infektionsschutzrechtlicher Verbote oder Auflagen im Heimat- und/oder Reisezielort undurchführbar ist. Quarantänemaßnahmen gegenüber einzelnen Teilnehmern der Reise berechtigen nicht zur kostenlosen Stornierung.
- die Stornierung der gesamten Schulfahrt aufgrund eines bundeslandesweit geltenden Beschlusses/Erlasses des für die Genehmigung von Schulfahrten zuständigen Ministeriums des Bundeslandes erfolgt. Die Anweisung zur Absage der gesamten Schulfahrt muss dabei konkret erteilt werden und den geplanten Reisezeitraum der Gruppe betreffen. Die Erteilung einer Empfehlung zur Absage der Schulfahrt oder eine Delegierung der Entscheidung zur Durchführung oder Absage der Schulfahrt auf Ebene der Schulträger, Schulleitungen o. ä. durch das zuständige Ministerium berechtigt nicht zum kostenfreien Rücktritt.
ZAHLUNGSVEREINBARUNGEN
Für Zahlungen von Herolé Reisen GmbH gelten folgende Zahlungsbedingungen, sollten die Parteien nicht etwas Abweichendes in Textform vereinbart haben. Herolé Reisen GmbH zahlt den Gesamtbetrag nach Leistungserbringung und bis spätestens 4 Wochen nach Rechnungseingang auf das vom Leistungspartner angegebene Konto. Alle Zahlungen werden durch Herolé Reisen GmbH immer freitags angewiesen. Sollte es aufgrund von geforderten Rechnungsänderungen zu Verzögerungen in der Bearbeitung kommen, muss das Zahlungsziel vom Leistungspartner auf der geänderten Rechnung entsprechend angepasst werden.
GESETZLICHE BESTIMMUNGEN/INFORMATIONSPFLICHT
Der o.g. Leistungspartner gewährleistet Herolé Reisen GmbH, dass die Vertragsobjekte sämtlichen gesetzlichen und behördlichen Regelungen und Auflagen entsprechen. Dies gilt insbesondere für baurechtliche Belange, den Brandschutz, Gesundheits- und Hygienebelange, Sicherheitsbelange, die Einhaltung des Datenschutzes sowie die ordnungsgemäße Installation und Überwachung der technischen Anlagen.
Alle Herolé Reisen GmbH zur Verfügung gestellten schriftlichen Informationen zu den angebotenen Leistungen, sind Bestandteile des Vertrages und müssen zu jeder Zeit der Wahrheit entsprechen und tatsächlich zur Nutzung zur Verfügung stehen. Alle Änderungen und Erweiterungen müssen umgehend an Herolé Reisen GmbH schriftlich weitergeleitet werden. Schließung oder Teilschließung der Anlage bzw. des Ortes der zu erbringenden Leistung bzw. Nichterbringung oder Teilerbringung der zu erbringenden Leistung, sowie Besitzer, Pächter, Mieter oder Eigentümerwechsel oder der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder eine Liquidation sind Herolé Reisen GmbH unverzüglich vom Leistungspartner anzuzeigen.
Der Leistungspartner verpflichtet sich, alle während der Vertragslaufzeit entstehenden Beeinträchtigungen sofort Herolé Reisen GmbH zu melden. Bei Unterlassen durch den Leistungspartners trägt der Leistungspartner die daraus entstandenen Nachteile von Herolé Reisen GmbH aus den Kundenreklamationen.
KUNDENREKLAMATIONEN
Die Pflichten des Leistungspartners bestehen unmittelbar gegenüber Herolé Reisen GmbH. Ergänzend vereinbaren die Parteien, dass Herolé Reisen GmbH berechtigt ist, die von einem Teilnehmer gerügten Mängel, die die Leistung des Leistungspartners betreffen, direkt an den Leistungspartner weiter zugeben. Die Regelungen des §§ 651a ff BGB, insbesondere die Regelung des § 651 n BGB gelten auch im Rechtsverhältnis zwischen Herolé Reisen GmbH und dem Leistungspartner entsprechend.
Der Leistungspartner ist deshalb gegenüber Herolé Reisen GmbH zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der durch eine Verletzung von Pflichten aus dem Vertrag bzw. der Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung entstanden ist. Der Leistungspartner ist auch verpflichtet, Herolé Reisen GmbH die Aufwendungen und Kosten zu ersetzen, die Herolé Reisen GmbH im Zusammenhang mit einer Pflichtverletzung des Leistungspartners oder einem Mangel, der die Leistung des Leistungspartners betreffen, entstehen.
Die von Herolé Reisen GmbH vorgelegten Kundenreklamationen werden vom Leistungspartner innerhalb von 14 Tagen schriftlich beantwortet bzw. es erfolgt eine ausführliche Stellungnahme seitens des Leistungspartners. Sollte keine schriftliche Stellungnahme seitens des Leistungspartners innerhalb dieser Frist vorliegen, wird Herolé Reisen GmbH die Reklamationen nach eigenem Ermessen abschließen. Die entstehenden Entschädigungen für den Kunden werden dem Leistungspartner in Rechnung gestellt.
SCHÄDEN VOR ORT
Herolé Reisen GmbH haftet nicht für Beschädigungen, die von den Teilnehmern verursacht werden. Von den Teilnehmern verursachte Schäden müssen direkt vor Ort vom Leistungspartner mit den Gästen abgerechnet werden. Eine Rechnungsstellung an Herolé Reisen GmbH ist nicht möglich. Das Gleiche gilt für Verstöße gegen die Hausordnung.
FRISTLOSE KÜNDIGUNG DURCH HEROLÉ REISEN GMBH
Insbesondere bei einer wesentlichen Verschlechterung der Qualität der Leistung sowie bei Vorliegen eines außerordentlichen Kündigungsgrundes ist Herolé Reisen GmbH berechtigt, den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
SONSTIGES
Eine Umbuchung von bestätigten Gruppen ist untersagt. Sollte eine Umbuchung aufgrund von außergewöhnlichen Umständen notwendig werden, muss der Leistungspartner Herolé Reisen GmbH mindestens eine gleichwertige oder höherwertige Alternative anbieten. Eventuell anfallende Mehrkosten sind vom Leistungspartner zu tragen.
Der Leistungspartner sorgt für die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes.
Eine ausführliche vom o.g. Leistungspartner abgezeichnete Hausbeschreibung ist Bestandteil dieses Vertrags.
SALVATORISCHE KLAUSEL
Die Unwirksamkeit einer Bestimmung der AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die übrigen Bestimmungen gelten vielmehr fort und die unwirksame Bestimmung wird soweit rechtlich zulässig durch eine Bestimmung ersetzt, die der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahe kommt.
GERICHTSSTAND
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip). Erfüllungsort für alle Leistungen aus den mit uns bestehenden Geschäftsbeziehungen sowie Gerichtsstand ist unser Sitz, soweit Sie nicht Verbraucher, sondern Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind. Dasselbe gilt, wenn Sie keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU haben oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.
ÄNDERUNGEN
Alle Änderungen des Vertrages sollen zum Zweck des Nachweises in Textform erfolgen.
Stand: 18.04.2023