Für besonders große Kontroversen sorgt der Vorschlag, den Schülern das Mitbringen von Handys, Smartphones und Tablets zu untersagen – denn was kann es Schlimmeres für einen Schüler geben, als auf Klassenfahrt die tollsten Dinge zu erleben und kein Bild davon posten zu können? Doch dürfen Mobilfunkgeräte auf Klassenfahrt überhaupt ganz verboten werden? Welche Alternativen zum Verbot gibt es und welche Absprachen können getroffen werden? Wir haben einige Tipps für Lehrer für den Umgang mit Smartphones auf Klassenfahrt zusammengestellt.
1. Klarheit schaffen: Dürfen Smartphones ganz verboten werden?
Bei einer Klassenfahrt handelt es sich um eine Schulveranstaltung. Es gelten also die gleichen Regelungen wie für Sportfeste, Schulfeiern und den regulären Unterricht. Diese sind in der Schulordnung festgelegt. Wie genau mit Handys und Smartphones an einzelnen Schulen verfahren werden sollte, ist in jedem der 16 deutschen Bundesländer in eigenen Schulgesetzen geregelt:
Baden-Württemberg
Laut Baden-Württembergischem Schulgesetz kann das Mitbringen von Handys und Smartphones an die Schule nicht generell verboten werden. Die Schule darf aber Maßnahmen treffen, um den reibungslosen Ablauf des Schulbetriebs zu gewährleisten. Die Lehrer können also einfordern, dass Schüler ihr Handy während des Unterrichts ausschalten. Wenn sie ihnen das Gerät wegnehmen, müssen sie es ihnen in der Regel direkt nach dem Unterricht wieder zurückgeben.
Bayern
Bayern ist das einzige Bundesland, in dem das Verbot von Handys im Unterricht im Schulgesetz verankert ist. Mobilfunktelefone und andere digitale Speichermedien müssen ausgeschaltet werden. Wenn ein Schüler gegen die Regel verstößt, ist es dem Lehrer erlaubt, ihm das Handy vorübergehend wegzunehmen – diese gesetzliche Regelung ist jedoch beschränkt auf das Schulgelände und gilt nicht bei einer Klassenfahrt.
Berlin
Das Berliner Schulgesetz lässt ein Handyverbot an Schulen ausdrücklich zu, hat aber keine allgemeingültige Regel festgelegt. Wenn ein Schüler den Unterricht stört, ist es der Lehrkraft laut Schulgesetz erlaubt, den Schülern störende Gegenstände, z.B. auch Smartphones, wegzunehmen.
Brandenburg
In Brandenburg gibt es keine Regelungen über Smartphones an Schulen. Der Lehrer ist allerdings auch hier befugt, Gegenstände vorübergehend einzubehalten, die die Ordnung der Schule oder den Unterricht stören können.
Bremen
In Bremen gibt es keine allgemeine Regelung über Handys und Smartphones an Schulen. Jede Schule entscheidet selbst. |
Hamburg
In Hamburg sind Handys an Schulen nicht generell verboten, sondern die Handhabe ist der Schulkonferenz überlassen. Es ist jedoch im Schulgesetz vermerkt, dass dem Lehrer das vorübergehende Wegnehmen von störenden Gegenständen möglich ist. |
Hessen
In Hessen gibt es keine schulgesetzliche Regelung zum Umgang mit Handy oder Smartphone. Die Schulen entscheiden, ob und wann sie die Nutzung von Handys erlaubt sein soll. Die Lehrer dürfen aber laut Schulgesetz Gegenstände vorübergehend wegnehmen, wenn sie den Unterricht stören. |
Mecklenburg-Vorpommern
Auch in Mecklenburg-Vorpommern entscheidet die Schule über den Umgang mit Handys. Störende Gegenstände können den Schülern vorübergehend weggenommen werden.
Niedersachsen
In Niedersachsen gibt es keine schulgesetzliche Regelung über ein Handyverbot. Der Umgang wird von den Schulen festgelegt. |
Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen gibt es kein generelles Handyverbot an Schulen. Allerdings sind die Schüler laut Schulgesetz generell zur Mitarbeit im Unterricht verpflichtet. Handys können deshalb aus dem Unterricht ausgeschlossen werden, wenn die Schüler deswegen nicht mitarbeiten. Der Lehrer darf das Handy für die Dauer eines Tages wegnehmen, ein generelles Einsammeln oder Verbot auf dem Schulhof von Handys oder Smartphones ist aber nicht erlaubt.
Rheinland-Pfalz
Auch in Rheinland-Pfalz ist ein Handyverbot nicht im Schulgesetz festgelegt, sondern jede Schule entscheidet selbst. Wenn ein Schüler im Unterricht nicht mitarbeitet oder stört, darf der Lehrer laut Schulgesetz das Handy wegnehmen.
Saarland
Wie mit Smartphones und Handys an Schulen umgegangen wird, entscheidet im Saarland jede Schule selbst.
Sachsen
In Sachsen entscheidet nicht das Schulgesetz, sondern die Schulkonferenz, ob das Smartphone an der Schule verboten ist oder inwieweit seine Nutzung eingeschränkt werden soll.
Sachsen-Anhalt
In Sachsen-Anhalt regeln die Schulen den Umgang mit Smartphones an den Schulen selbst.
Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein gibt es kein generelles Handyverbot an Schulen. Die Lehrkraft darf aber verlangen, dass Handys ausgeschalten werden und diese auch für einen Unterrichtstag wegnehmen. |
Thüringen
Die Handy- und Smartphonenutzung im Unterricht wird durch die Hausordnungen der Schulen bzw. die Schulleitung geregelt. In der Thüringer Schulordnung ist jedoch festgelegt, dass die Schüler alles zu unterlassen haben, was den Schulbetrieb stört. Somit sind eingeschaltete Mobiltelefone im Unterricht in der Regel verboten. Auch die Wegnahme von Gegenständen ist erlaubt. Wann das Handy zurückgegeben wird, entscheidet der Schulleiter.
Lesetipp
Die Art und Weise, wie an der jeweiligen Schule mit Handys und Smartphones umgegangen wird, sollte auch Richtlinie für die Klassenfahrt sein.
2. Regeln offen besprechen
Ob Handys und Smartphones auf Klassenfahrt mitgenommen werden dürfen oder nicht, ist in erster Linie die Entscheidung der Lehrkraft. Um Transparenz zu schaffen, empfiehlt es sich, den geplanten Umgang mit Handys und Smartphones auf der Klassenfahrt vorher bei einem Elternabend mit den Eltern zu besprechen. Die Eltern sollten dabei auch darüber informiert werden, welche Möglichkeiten es gibt, mit den Schülern während der Klassenfahrt in Kontakt zu treten (z.B. nur über das Schulhandy, nur zu bestimmten Telefonzeiten) und was passiert, falls ein Schüler einmal gegen die Regeln verstoßen sollte.
Auch die Rücksprache mit den Schülern ist wichtig. Regeln müssen im Vorfeld klar kommuniziert werden, aber vor allem auch, welche Überlegungen hinter diesen Regeln stehen. Transparenz wird bei den Schülern für mehr Verständnis sorgen. Im Idealfall sollten sie den Handyverzicht oder die Einschränkung vor Beginn der Fahrt nicht als Strafe, sondern als motivierende Herausforderung ansehen, die neue Erfahrungen und ein intensives Gruppenerlebnis erst möglich macht.
3. Klassenfahrt als Gruppenerlebnis kommunizieren
Neben den pädagogischen Zielen soll eine Klassenfahrt vor allem dazu beitragen, das Gemeinschaftsgefühl der Klasse zu stärken. Klar ist es für den Teamgeist wenig förderlich, wenn jeder Schüler permanent mit seinem Handy beschäftigt ist und ununterbrochen am Display klebt, statt sich mit der Gruppe zu beschäftigen. Damit die Schüler nicht zu sehr abgelenkt sind, ist eine Einschränkung oder das Verbot der Handynutzung eine sinnvolle Lösung. Den Schülern sollte klargemacht werden, dass das eigentliche Gruppenerlebnis nicht im Internet stattfindet, sondern in ihrer unmittelbaren Umgebung.
4. Das perfekte Timing: Telefonzeiten festlegen
Handys und Smartphones ermöglichen ständige Erreichbarkeit. Was in einigen Lebensbereichen vielleicht sinnvoll erscheint, ist in anderen jedoch nicht unbedingt nötig – so auch auf Klassenfahrt. Viele Lehrer entscheiden sich daher dafür, Handys auf Klassenfahrt ganz zu verbieten und stattdessen ein Schulhandy mitzunehmen, dass es den Schülern ermöglicht, die Eltern im Notfall anzurufen oder umgekehrt den Eltern, sich zu bestimmten Zeiten über das Wohlbefinden der Schüler zu erkundigen. Wenn eigene Handys auf der Klassenfahrt nicht generell verboten sein sollen, könnte folgende Möglichkeit ein Mittelweg sein: Die Lehrkraft legt im Vorfeld Telefonzeiten fest, zu denen die Schüler ihre eigenen Handys benutzen dürften oder nicht.
Auch die Eltern sollten über Telefonzeiten informiert sein. Gerade bei der An- und Abreise wollen viele Eltern gerne so früh wie möglich wissen, ob ihre Kinder gut angekommen sind oder ob es bei der Rückfahrt zu größeren Verspätungen kommt. Gegen ein kurzes Zuhause-Anrufen nach der Ankunft ist daher wenig einzuwenden. Bei festen Programmpunkten (vor allem bei Theater- oder Museumsbesuchen) sollten Handys allerdings kein Thema sein. Dürfen die Schüler den Ort der Klassenfahrt in Kleingruppen auf eigene Faust erkunden, kann es auch hilfreich sein, wenn mindestens einer aus der Gruppe ein Handy dabei hat – für den Fall, dass jemand verloren geht oder die Gruppe sich verläuft.
Legen Sie vor der Klassenfahrt fest, wann die Schüler ihre Handys benutzen dürfen und stellen Sie klar, was bei einem Verstoß gegen diese Regelung zu erwarten ist.
5. Abwägen: Eigenverantwortung oder Handys einsammeln?
Wenn eine eingeschränkte Handynutzung festgelegt wurde, bleibt immer noch zu überlegen, wie die Telefonzeiten durchgesetzt werden können. Eine einfache Variante, die bei den Schülern jedoch auf viel Gegenwehr stoßen dürfte, scheint es, die Handys einfach einzusammeln. Hier gibt es einige Dinge zu beachten: Schlupflöcher gibt es immer – vielleicht hat der ein oder andere Schüler ein zweites Handy. Ein beliebter Schülerstreich ist es auch, die Weckfunktion der Handys zu einer mehr als unfreundlichen Uhrzeit zu stellen und sie so mitten in der Nacht im Zimmer des Lehrers klingeln zu lassen. Und ja – diese Wecker klingeln auch, wenn das Handy ausgestellt ist.
Auch hier gilt, vor der Klassenfahrt mit den Schülern gründlich über Regeln für die Nutzung der Handys zu sprechen. Als Klassenlehrer hat man zu den Schülern oft bereits ein Vertrauensverhältnis aufgebaut. Je nachdem, wie groß das gegenseitige Vertrauen ist, kann es auch der Eigenverantwortung der Schüler überlassen werden, sich an die abgesprochenen Telefonzeiten zu halten.
6. Konsequent und transparent: Maßnahmen bei Regelverstößen
Ein Schüler telefoniert außerhalb der vereinbarten Telefonzeiten? Eine Schülerin schreibt permanent Nachrichten? Klar ist es die nächstliegende Lösung, das Handy umgehend für eine bestimmte einzusammeln. Eine Alternative könnte sein, sich für solche Fälle im Vorfeld gemeinsam mit der Klasse ein paar kreativere Maßnahmen einfallen zu lassen: Der Schüler könnte für einen bestimmten Zeitraum den Abwaschdienst übernehmen oder einen Aufsatz über die Erlebnisse des Tages schreiben.
Wichtig beim Bestrafen ist immer, dass die Maßnahme transparent ist. Bevor die Strafe also verhängt wird, sollte sie dem Schüler angedroht worden sein, damit er die Möglichkeit hat, Fehlverhalten zu vermeiden. Mit anderen Worten: Alle Schüler müssen die Gründe für Maßnahmen im Vorfeld genau kennen. Wenn jedoch einmal eine Strafe angedroht wurde, sollte sie auch konsequent und emotionslos umgesetzt werden.
7. Vorsicht Datenschutz: Mit Smartphones kann nicht nur telefoniert werden!
Smartphones sind wahre Alleskönner. So haben viele Schüler oft keinen eigenen Fotoapparat mehr, da im Handy schon eine leistungsfähige Kamera integriert ist. Wenn Handys auf Klassenfahrt generell verboten sind, bedeutet das für die Schüler ohne eigene Kamera, dass sie keine Erinnerungsfotos und –videos anfertigen können. Gerade spontane Schnappschüsse, wie etwa ein Selfie vor dem Eiffelturm, können noch lange nach der Paris-Klassenfahrt für lustige Momente sorgen.
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Doch gerade das Bildermachen mit mobilen Mobilfunkgeräten birgt auch Gefahren. Die Bilder können innerhalb wenigen Sekunden ins Internet hochgeladen und geteilt werden. Daher ist es wichtig, im Vorfeld der Klassenfahrt mit der Klasse über den sensiblen Umgang mit Daten zu sprechen. Nicht jedes vermeintlich harmlose Foto sollte gleich auf Facebook oder Instagram veröffentlicht werden! Außerdem dürfen die Schüler nicht ohne Einverständnis einfach Fotos von ihren Klassenkameraden ins Internet stellen. Diese Aspekte sollten vor der Klassenfahrt thematisiert werden und so bei den Schülern ein Bewusstsein für die verantwortungsvolle Nutzung von Smartphones geschaffen werden.
8. Entscheidung über die Handynutzung fallabhängig treffen
Ob Handys, Smartphones und Tablets auf Klassenfahrt generell verboten werden sollen oder nicht, lässt sich nicht pauschal beantworten. Generelle Verbote könnten die Schüler im ersten Moment noch mehr herausfordern und Trotzreaktionen hervorrufen. Haben sie sich jedoch einmal an das Verbot gewöhnt, kann der Verzicht auf das Smartphone für bestimmte Zeit jedoch gerade auch unerwartete und schöne Momente ermöglichen.
Die Entscheidung über den Umgang mit Smartphones auf Klassenfahrt sollte daher individuell je nach Alter, Reife und genereller Handy-Affinität der Klasse getroffen werden. Wichtig ist dabei auch, die Eltern mit ins Boot zu holen und allen Beteiligten Regelungen transparent zu kommunizieren.
Auf der Klassenfahrt gibt es ohnehin so viel zu erleben, dass Telefone allenfalls für Notabsprachen gebraucht werden. Die Schüler werden schon bald merken, dass sie auch mal ein paar Tage ohne Smartphone überleben können.
Bildnachweis
- Titelbild: ERIK SCHIMSCHAR/ SCHIMSCHAR.COM
- Jugendliche machen ein Selfie: HEROLÉ-Reisen / Bloggerin Nina von Smaracuja