Warum ist die Schülersammelliste wichtig?
Stellen Sie sich vor, Ihre Klasse ist voller Vorfreude auf die nächste Klassenfahrt. Doch mitten in der Planung kommt die ernüchternde Nachricht: Einige Schüler:innen können nicht mitfahren, weil sie kein gültiges Reisedokument besitzen. Hier kommt die Schülersammelliste ins Spiel.
Immer wieder kommt es vor, dass Schüler:innen aus Drittstaaten (Nicht-EU-Ländern) keinen eigenen Reisepass oder ein Visum für das Zielland der Klassenfahrt oder Sprachreise besitzen. Damit die Teilnahme an der Reise ohne gültige Dokumente nicht gefährdet ist, gibt es die Schülersammelliste als offizielles Reisedokument, welches speziell für schulische Ausflüge innerhalb der Europäischen Union und in die Schweiz entwickelt wurde.
Was ist die Schülersammelliste?
Die Schülersammelliste ist ein Formular, das es Schulklassen erleichtert, auch mit einer multinationalen Gruppe ins europäische Ausland zu reisen. Die Liste enthält eine vollständige Aufstellung aller teilnehmenden Schüler:innen an der geplanten Klassenfahrt. Sie wird von der Schulleitung ausgefüllt, mit dem Dienstsiegel versehen und anschließend an die zuständige Ausländerbehörde übermittelt. Die Behörde prüft die Angaben, bestätigt im Idealfall die Richtigkeit der Personendaten und trägt die Rückkehrberechtigung für die betreffenden Schüler:innen ein.
Grenzübertritt mit der Schülersammelliste
Falls ein Schüler oder eine Schülerin über kein eigenes Reisedokument verfügt, kann die Schülersammelliste sogar als Passersatz dienen. Voraussetzung dafür ist, dass im Zielland die Schülersammelliste als Passersatzpapier anerkannt wird Zudem müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Die Liste enthält ein Foto der betreffenden Schüler:innen.
- Sie wurde von der örtlich zuständigen Ausländerbehörde beglaubigt und genehmigt.
Dadurch können Schüler:innen, die normalerweise ein Visum für die Einreise ins Zielland benötigen, ausnahmsweise ohne Visum reisen, sofern die Liste ordnungsgemäß ausgefüllt und genehmigt ist. Dies gilt zum Beispiel auch für Schülerinnen, die sich noch in einem laufenden Asylverfahren befinden.
Mit der Genehmigung bestätigt die Behörde nicht nur die Identität der Schüler:innen, sondern auch ihren Wohnsitz in Deutschland und die Berechtigung zur Rückkehr.
Beim Grenzübertritt zeigt die begleitende Lehrkraft die Schülersammelliste vor, sodass die Grenzschutzbehörden der EU-Mitgliedstaaten den aufgeführten Schüler:innen die Ein- und Ausreise gewähren können. Schüler:innen mit gültigem Pass oder Personalausweis legen diesen zusätzlich vor.
Tipps für Lehrkräfte und Eltern
- Frühzeitige Planung: Damit die Reise reibungslos verlaufen kann, ist eine frühzeitige Planung entscheidend. Stellen Sie sicher, dass der Antrag für die Schülersammelliste mindestens 6–8 Wochen vor der Abreise bei der Ausländerbehörde eingereicht wird. So bleibt ausreichend Zeit für die Bearbeitung und mögliche Rückfragen.
- Koordination mit der Schule: Eine enge Koordination zwischen Lehrkräften und Eltern ist ebenfalls wichtig. Um die notwendigen Informationen zügig zu sammeln, sollten alle Beteiligten frühzeitig in den Prozess eingebunden werden.
- Länderspezifische Vorgaben beachten: Es ist ratsam, sich über länderspezifische Vorgaben zu informieren. Jedes Zielland hat möglicherweise eigene Einreisebestimmungen, die beachtet werden müssen. Eine rechtzeitige Recherche stellt sicher, dass es keine unerwarteten Probleme beim Grenzübertritt gibt.
Fazit: Chancengleichheit auf Klassenfahrten
Die Schülersammelliste ist weit mehr als nur ein Reisedokument – sie steht für Gleichberechtigung und Zugang zu wertvollen Bildungserfahrungen für alle Schüler:innen, unabhängig von ihrer Herkunft oder ihrem Aufenthaltsstatus. Damit wird ermöglicht, dass Klassenfahrten nicht an bürokratischen Hürden scheitern.
Lehrkräfte und Eltern sollten diese Möglichkeit aktiv nutzen, um schulische Ausflüge für alle Kinder zugänglich zu machen und gemeinsam unvergessliche Erlebnisse zu schaffen, die den interkulturellen Austausch und das Miteinander stärken.
Dieser Artikel dient ausschließlich der Information. Bitte informieren Sie sich für verbindliche Aussagen bei den zuständigen Behörden.