Ab wann gilt kältefrei?
Zunächst einmal ist kältefrei eine subjektive Sache. Was Einwohner südlicher Bundesländer als dramatischen Sturm betrachten, wird an den deutschen Küsten möglicherweise als laues Lüftchen nicht weiter ernst genommen. Umgekehrt bringt dichter Schneefall die Bewohner der Höhenlagen nicht aus der Fassung, während Schnee und Glätte im Flachland schnell zu Problemen führen. Wie die meisten schulischen Fragen sind auch die für Schulausfall geltenden Regeln im Winter Ländersache. Ob extreme Witterungsverhältnisse vorliegen, entscheiden daher die Kultusministerien der Länder oder auch die lokalen Landkreise.
Informationen zum Unterrichtsausfall erhalten Eltern meist direkt von der Schulleitung, die mit den zuständigen Ansprechpartnern in der Stadt- oder Kreisverwaltung in Kontakt steht. Daneben informieren die jeweiligen Radiosender des Bundeslandes per Funk und auf ihren Websites über die aktuelle Lage. Diese sind die besten Anlaufstellen am frühen Morgen, wenn Eltern entscheiden müssen, ob sie ihre Kinder zur Schule bringen oder nicht.
Daneben lohnt es sich, offizielle Warn-Apps wie NINA und KATWARN auf dem Smartphone zu installieren, die bei extremen Wetterlagen rechtzeitig warnen. Dies kann gerade für Eltern sinnvoll sein, wenn nachmittags ein Sturm oder extremer Schneefall droht und sie ihre Kinder eventuell frühzeitig aus der Schule abholen müssen, ehe Straßen unpassierbar werden.
Grundsätzlich gilt bei Schnee und Glätte, dass sich niemand in Lebensgefahr bringen sollte. Gerade in ländlichen Regionen mit weiten Anfahrtswegen zur Schule können Eltern zum Beispiel bei lokal überfrierender Nässe und Glatteis entscheiden, dass die Autofahrt aktuell zu gefährlich ist und das Kind erst später in die Schule bringen, wenn die Gefahr dank steigender Temperaturen oder durch Streuen der Straßen vorüber ist.
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Hitzefrei im Sommer: Keine einheitlichen Regeln
So wie es für den Schulausfall kaum Regeln im Winter gibt, können auch die Bestimmungen für hitzefrei unterschiedlich ausfallen. Manche Bundesländer zeigen sich großzügig. Das Kultusministerium von Baden-Württemberg empfiehlt hitzefrei, wenn die Außentemperatur um 11 Uhr mindestens 25 Grad im Schatten beträgt. Dann darf ab der vierten Stunde hitzefrei gegeben werden. In Nordrhein-Westfalen gilt der Richtwert von 27 Grad bei der Raumtemperatur. Ist diese erreicht, kann die Schulleitung individuell entscheiden, ob der restliche Unterricht ausfällt.
In anderen Bundesländern haben die Schüler:innen weniger Glück. In der Hauptstadt Berlin gilt grundsätzlich Schulpflicht unabhängig von den Temperaturen. Allerdings soll „der Unterricht den Witterungsverhältnissen angepasst werden“. Ähnlich sieht es das Saarland. Hier soll bei extremen Witterungsverhältnissen lediglich auf Klassenarbeiten und anderen schriftlichen Prüfungen verzichtet werden.
Regeln zum Schulausfall im Winter und Sommer im Überblick
Eine Übersicht über die Regeln zum Schulausfall im Winter und Sommer, sowie Ansprechpartner im eigenen Bundesland bieten viele Kultusministerien auch auf ihren Websites:
Unterrichtsausfall: Informationen per Social Media
Mittlerweile gibt es auch Netzwerke in sozialen Medien wie Facebook oder twitter, die über Unterrichtsausfälle im eigenen Bundesland informieren. Natürlich können sich Eltern in Gruppen auch über Messengerdienste zusammenschließen und aktuelle Informationen austauschen. Dies ist besonders nützlich, wenn sich einige Kinder auf den Weg zur Schule gemacht haben und dort vor verschlossenen Türen stehen. Andere Eltern, die noch unterwegs sind, können diese Kinder dann eventuell wieder mitnehmen.
Grundsätzlich sind Schulen übrigens verpflichtet, ein Betreuungsangebot während der normalen Unterrichtszeit zur Verfügung zu stellen. Dies bedeutet für Lehrer, dass sie trotz kältefrei nicht einfach zu Hause bleiben dürfen. Auch bei hitzefrei muss eine weitere Betreuung der Schüler:innen gewährleistet sein, die aus welchem Grund auch immer nicht direkt nach Hause gehen können.
Schlechte oder extreme Witterungsverhältnisse auf Klassenfahrt: Was tun?
Extremwetter wie Stürme, Starkregen, dichter Schneefall und enorme Hitze können natürlich auch Klassenfahrten und Schulausflüge beeinträchtigen. Kommt es zum Schulausfall, werden Tagesausflüge natürlich auch abgesagt. Ist die Anfahrt zur Schule nicht möglich, ist natürlich auch keine Anfahrt zum jeweiligen Ziel möglich. Bei mehrtägigen Klassenfahrten lässt sich die Abfahrt möglicherweise auf den nächsten Tag verschieben, das Programm muss dann entsprechend gekürzt werden.
Schnee und Glätte oder ein Sturm mit starkem Regen können natürlich auch eine laufende Klassenfahrt beeinträchtigen. Es ist darum sinnvoll, schon vorab ein Alternativprogramm für Regentage zu planen. In Großstädten gibt es immer spannende Museen und andere touristische Einrichtungen, in denen sich mindestens ein halber Tag verbringen lässt. Bei ländlichen Zielen können verschiedene Aktivitäten in der Unterkunft geplant werden, zum Beispiel Spielerunden oder kleine sportliche Turniere. Dazu lockt die Vorfreude: Ist frischer Schnee gefallen, können Schüler:innen später in der weißen Pracht herumtoben, Schneemänner bauen oder sich eine fröhliche Schneeballschlacht liefern.
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Hitzefrei gibt es auf Klassenfahrten nicht. Allerdings sollten Lehrkräfte das Programm an Tagen mit starker Hitze anpassen. Statt einer mehrstündigen Stadtführung sollte lieber Freizeit in einem Schwimmbad oder am Strand eingeplant werden. Auch Museen und andere Einrichtungen mit Klimaanlagen sind eine gute Wahl. Anstrengende sportliche Aktivitäten wie Fahrradtouren oder Wanderungen sollten lieber verschoben werden.
Fallen gebuchte Programmpunkte aufgrund der Wetterlage aus, hilft Ihnen Ihr Ansprechpartner bei HEROLÉ dabei, diese soweit möglich zu verlegen oder Alternativen zu finden. Steht der Stadtführer beispielsweise an anderen Tagen nicht zur Verfügung, kann stattdessen eine Stadtrallye in Eigenregie durchgeführt werden.
Linksammlung
- Süddeutsche Zeitung: Wann Schüler hitzefrei bekommen
- Spiegel online: Schnee fällt, Schule fällt aus
- DAS: Heiße Schule: Wann gibt es Hitzefrei?
Bildnachweis
- Titelbild: ZouZou/ Shutterstock.com
- Schüler:in läuft bei Schnee und Glätte zur Schule: Lipatova Maryna/ Shutterstock.com
- Galerie „Alte Meister“ Dresden © HEROLÉ