Die klassischen Reiseversicherungen
Für Klassenfahrten gelten die gleichen Reiseversicherungen wie für den normalen Familienurlaub. Lehrer sollten das Thema Versicherungen daher schon beim ersten Elternabend auf den Plan setzen. Im Idealfall sind sämtliche Schüler:innen bereits durch die Versicherungen der Eltern abgedeckt. HEROLÉ Reisen bietet für alle Klassenfahrten ins In– und ins Ausland ein praktisches Komplettpaket, welches in Zusammenarbeit mit der Union Reiseversicherung zusammengestellt wurde. Es ist empfehlenswert die Versicherungen als Komplettpaket zu buchen, da dieses speziell auf Klassenfahrten abgestimmt ist und alle notwendigen Versicherungen enthält. Falls das nicht gewünscht ist, können die einzelnen Versicherungsleistungen auch über andere Versicherungsanbieter gebucht werden.
Wir empfehlen folgende Versicherungen für Klassenfahrten:
Reiserücktrittskostenversicherung
Diese Versicherung deckt das Risiko ab, aufgrund einer plötzlichen schweren Erkrankung eine Reise nicht antreten zu können. Die nicht an der Klassenfahrt teilnehmende Person erhält den vollen Reisepreis dann von der Versicherung zu 100 % erstattet. Weitere Gründe, bei denen die Reiserücktrittskostenversicherung einspringt:
- Nichtversetzung des Schülers / der Schülerin, sodass im folgenden Jahr keine Zugehörigkeit mehr zum Klassenverband besteht und die Reise nicht angetreten werden kann;
- Schulwechsel des Schülers / der Schülerin
- Schwere Unfallverletzungen
- Todesfälle von Angehörigen
- Feststellung einer Schwangerschaft bzw. Schwangerschaftskomplikationen.
Muss die Klassenfahrt komplett ausfallen, weil eine Begleitperson nicht mitfahren kann und die Mindestanzahl der Aufsichtspersonen nicht erfüllt werden kann, wird die Versicherung die Stornokosten für alle Teilnehmer:innen erstatten (Lehrkraftausfallrisiko).
Wichtig zu wissen: Die Konditionen können je nach Versicherungsanbieter unterschiedlich sein, daher sollten diese genau geprüft und miteinander verglichen werden.
Reiseabbruchschutz
Es kann vorkommen, dass eine Klassenfahrt, aus welchem Grund auch immer, vorzeitig abgebrochen werden muss. In diesem Fall schützt die Reiseabbruchversicherung die betreffenden Teilnehmer:innen:
- Erstattung der Kosten für noch nicht genutzte Reisebestandteile (Übernachtungen, Ausflüge, etc.)
- Übernahme der Kosten für die ungeplante Rückreise (z.B. Umbuchungsgebühr für einen Flug oder zusätzliche Zugfahrkarte).
- Nachreise-Kosten bei einer Tour oder Rundreise im Falle einer Reiseunterbrechung
- Erstattung der Reisekosten für Eltern, wenn diese ein jüngeres Kind mit dem Auto vom Ort der Klassenfahrt abholen müssen.
Wichtig zu wissen: Die Konditionen können je nach Versicherungsanbieter unterschiedlich sein. So übernehmen sie meist nur die Kosten für eine vorzeitige Rückreise, wenn ein Teilnehmer unerwartet erkrankt, sich schwere Verletzungen bei einem Unfall zuzieht oder wenn es durch Elementarereignisse wie Feuer oder einem Wasserrohrbruch zu erheblichem Schaden am Eigentum gekommen ist. Die Versicherung springt in der Regel nicht ein, wenn ein Teilnehmer / eine Teilnehmerin aufgrund von selbst verschuldetem Fehlverhalten die vorzeitige Heimreise antreten muss (z.B. wenn trotz ausdrücklichem Verbot Drogen oder Alkohol konsumiert werden).
Reisegepäckversicherung
Sollte Gepäck auf der Reise verschwinden, wird der Zeitwert des Gepäcks bis maximal zur Höhe der Versicherungssumme (2.000 Euro pro Teilnehmer:in) erstattet. Dies ist gerade heute von Interesse, da Schüler:innen immer häufiger teure technische Geräte wie Smartphones, Laptops, Kameras und Spielkonsolen mitnehmen. Allerdings gilt es auch hier das Kleingedruckte zu beachten. So sind teure Gegenstände nur bis 50 % der Versicherungssumme versichert und der Schüler bzw. die Schülerin muss nachweisen können, dass er sein Gepäck nicht unbeaufsichtigt gelassen hat.
Die Auslandskrankenversicherung
Bei Klassenfahrten innerhalb der EU greift der Schutz der gesetzlichen Krankenkassen. Eltern sollten den Schüler:innen die Europäische Krankenversicherungskarte mitgeben. Diese deckt Leistungen nach dem Standard des Urlaubslandes ab. Dieser kann vom deutschen Standard abweichen.
Gut zu wissen: Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) gilt für alle EU-Länder, Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz. Nach Auskunft des Bundesgesundheitsministeriums und der DVKA gilt die EHIC auch nach dem Brexit weiterhin im Vereinigten Königreich. Bei Klassenfahrten nach Großbritannien ist es jedoch sinnvoll, sich nach dem aktuellen Stand zu erkundigen und bei Bedarf eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen.
Diese sollte grundsätzlich für alle Reiseziele außerhalb der EU abgeschlossen werden, mit denen es kein entsprechendes Abkommen gibt. Sie übernimmt die Kosten für eine hochwertige medizinische Betreuung im Zielland und die eventuellen Rückführungskosten, für die Reiseteilnehmer bzw. ihre Eltern ansonsten selbst aufkommen müssten. Auch für Klassenfahrten innerhalb der EU kann die Auslandskrankenversicherung interessant sein, da sie etwaige Zusatzkosten für Behandlungen übernimmt, die über den Standard des Ziellandes hinausgeht.
Tipp: Eltern können die Auslandskrankenversicherung bei ihrer regulären Krankenkasse hinzubuchen. Alternativ kann die Lehrkraft eine Auslandskrankenversicherung für alle Schüler:innen im Rahmen des Komplettpaketes abschließen.
Privatversicherte
Schüler:innen, deren Eltern privat versichert sind, genießen in der Regel einen unbegrenzten Versicherungsschutz in Europa. Es ist jedoch empfehlenswert, die konkreten Versicherungsbedingungen zu überprüfen, denn nicht immer sind alle Leistungen der Auslandskrankenversicherung enthalten (z.B. Kosten für einen medizinischen Rücktransport).
Dazu kann es lohnenswert sein, sich der für die gesamte Klasse abgeschlossenen Auslandskrankenversicherung anzuschließen. Wird die reguläre Vollversicherung des privaten Versicherers nicht in Anspruch genommen, erhält der Versicherte am Ende des Jahres oft eine Rückzahlung.
Unser Service
Gesetzliche Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung greift bei allen Schulveranstaltungen, also auch bei Klassenfahrten – hier aber nur mit Einschränkungen. Abgesichert ist alles, was tatsächlich zum Schulprogramm gehört: Die gemeinsame An- und Abreise und das komplette gemeinsame Programm wie Ausflüge, Besichtigungen, Führen und sportliche Aktivitäten in der Gruppe.
Die gesetzliche Unfallversicherung entfällt bei sogenannten privaten Tätigkeiten, zum Beispiel wenn Schüler:innen während der Freizeitstunden auf eigene Faust sportlichen Aktivitäten nachgehen und sich dabei verletzen.
Lesetipp
Haftpflichtversicherung
Die meisten Eltern dürften über eine Haftpflichtversicherung verfügen. Doch auch dies sollte beim Elternabend angesprochen werden. Die elterliche Haftpflichtversicherung müsste beispielsweise einspringen, wenn ein Schüler / eine Schülerin versehentlich Möbelstücke oder andere teure Gegenstände in der Unterkunft beschädigt oder zerstört hat. Die Schule kann für diese Kosten nicht haftbar gemacht werden.
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Linksammlung
- DVKA: Brexit
- DGUV: Wer haftet bei Schulfahrten
- Klassenfahrt aber sicher: Bündnis
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- Schüler:innengruppe in Budapest © HEROLÉ
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