Alles über Klassenfahrten in Hessen

Alles über Klassenfahrten in Hessen
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Das Hessische Kultusministerium erklärt im Erlass „Schulwanderungen und Schulfahrten“ vom 7. Dezember 2009:

„Schulwanderungen und Schulfahrten sind wichtige Elemente des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schulen. Als Teil der pädagogischen Konzeption fördern sie gemeinsame neue Erfahrungen und Erlebnisse, sie tragen dazu bei, das gegenseitige Verständnis zu vertiefen und den Gemeinschaftssinn zu fördern.“

Doch damit Schulwanderungen und -fahrten auch gelingen, werden sie von einigen Regelungen umrahmt und abgesichert, die wir im Folgenden für die Praxis zusammenfassen.

Art und Dauer von Schulfahrten

In Hessen wird die Art und Dauer einer Fahrt aus dem Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule abgeleitet. Die Konzeption von Schulwanderungen und -fahrten ist im jeweiligen Schulprogramm festgeschrieben. Der Fahrtenplan einer Schule beinhaltet ein- und mehrtägige Wanderungen, Schullandheimaufenthalte, Studienfahrten mit besonderem Bezug zum Unterricht (in der Regel ab Jahrgangsstufe 9), wie zum Beispiel unsere Fach-Klassenfahrten, internationale Begegnungs- und Austauschfahrten, mehrtägige Sportveranstaltungen und Fahrten in Verbindung mit Unterrichtsinhalten (z.B. Betriebserkundungen, Chorreisen, etc.). Die Fahrten müssen altersgemäß und mit vertretbarem finanziellen Aufwand gestaltet werden.

Wie viele und welche Fahrten pro Schuljahr durchgeführt werden dürfen, richtet sich nach den einzelnen Schulformen und –stufen:

Pro Klasse oder Lerngruppe können bis zu acht Unterrichtstage pro Schuljahr für Fahrten verwendet werden.

 

  •  Jahrgangsstufen 1 – 10:  Bis zu fünf Unterrichtstage können zu einer mehrtägigen Veranstaltung verbunden werden.
  • Jahrgangsstufen 1 – 3: Die Dauer von Wanderungen sollte der täglichen Unterrichtszeit entsprechen. In der Jahrgangsstufe 4 sollten ganztägige Veranstaltungen geplant werden. Im Mittelpunkt stehen Wanderungen mit kurzer An- und Abreise.
  •  Jahrgangsstufen 5 – 10: Ein Schüler kann höchstens an drei mehrtägigen Veranstaltungen teilnehmen, die sich auf drei verschiedene Schuljahre und drei verschiedene Kalenderjahre verteilen.
  • Oberstufe: Ein Schüler kann an höchstens einer Studienfahrt teilnehmen.
  • Eine Studienfahrt nach Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Thüringen oder eine Fahrt im Austausch mit Partnerschulen kann zusätzlich stattfinden.
  • Inlandsstudienfahrten dauern bis zu fünf Unterrichtstage, Auslandsstudienfahrten bis zu zehn Unterrichtstage. Studienfahrten in außereuropäische Länder können nur auf Antrag mit ausführlicher Begründung durchgeführt werden.
  • Austauschfahrten mit Partnerschulen sollen mindestens zehn Unterrichtstage und höchstens vier Wochen dauern.

 

Berufsschulen (Teilzeitform) geben in der Regel wenig Raum für Wanderungen und Fahrten, stattdessen finden hier Veranstaltungen mit berufsbezogenen Aspekten oder mehrtägige Veranstaltungen mit sportlichem Schwerpunkt statt.

Es können pro Schuljahr und Klasse bis zu einer Dauer von fünf Unterrichtstagen

  • zwei eintägige oder eine zweitägige allgemein bildende oder berufsbezogene Veranstaltung
  • oder eine Studienfahrt mit berufsbezogenen Aspekten
  • oder eine Veranstaltung mit sportlichem Schwerpunkt

durchgeführt werden.

Wenn eine Veranstaltung drei bis vier Tage dauert, gilt der Unterricht für zwei Wochen als abgegolten. Dauert eine Veranstaltung fünf Tage, gilt der Unterricht für drei Wochen als abgegolten. Die Dauer des abgegoltenen Unterrichts schließt die Veranstaltungsdauer mit ein.

Schulwanderungen und -fahrten gelten als Schulveranstaltungen; die Schüler können daher nur in Ausnahmefällen von der Teilnahme befreit werden. Schüler, die aus gesundheitlichen oder anderen wichtigen Gründen nicht teilnehmen, besuchen den Unterricht anderer Klassen. Fahrten während der Ferien sind keine schulischen Veranstaltungen, können aber in begründeten Ausnahmefällen vom Staatlichen Schulamt als solche anerkannt werden.

Vorbereitung und Genehmigungen

Generell entscheidet die Schulkonferenz nach Anhörung des Schulelternbeirats, der Schülervertretung und der Gesamtkonferenz über die Grundsätze für Schulwanderungen und mehrtägige Schulfahrten. Konkret geplante Fahrten werden dann von der Schulleitung genehmigt. Dem Antrag auf Genehmigung sind ein Veranstaltungsplan mit Zielsetzung und unterrichtlicher Vorbereitung sowie ein Finanzierungsplan beizufügen. Alle Fahrten müssen im Bezug zum Unterricht stehen; auch die Eltern müssen über die pädagogischen Ziele informiert werden.

Mehrtägige Fahrten können außerdem nur dann stattfinden, wenn über sie zwischen Lehrkräften, Eltern und Schülern abgestimmt wurde. Konkret heißt das, es sollte unter den Eltern bzw. volljährigen Schülern eine geheime Abstimmung stattfinden, bei der eine Mehrheit der Fahrt zustimmt.

Die Eltern oder volljährigen Schüler müssen vor der Fahrt eine schriftliche Erklärung darüber abgeben, dass die Teilnehmer zur Zeit frei von ansteckenden Krankheiten sind. Darin ist auch auch auf andere Leiden hinzuweisen, welche die Leistungsfähigkeit einschränken.

Außerdem ist von den Eltern oder Unterhaltsverpflichteten (auch für volljährige Schüler) die schriftliche Zustimmung einzuholen, dass die Kosten für die Reise übernommen werden. Wenn die Schüler die Kosten selbst tragen, müssen sie das schriftlich erklären.

Aufsicht

Für alle Schulwanderungen und -fahrten gelten die jeweiligen Regelungen der „Verordnung über die Aufsicht über Schüler“. Bei grobem Fehlverhalten kann ein Schüler von der weiteren Fahrt ausgeschlossen und auf eigene Kosten zurückgeschickt werden. Darüber sind Eltern und Schüler vor Beginn der Fahrt schriftlich zu informieren.

Kosten und Finanzen

Um die finanzielle Belastung für Eltern bzw. volljährige Schüler gering zu halten, soll im Laufe eines Schuljahres und eines Kalenderjahres nur eine mehrtägige Veranstaltung durchgeführt werden. Bei der Kostenplanung ist darauf zu achten, dass niemand aus finanziellen Gründen von der Teilnahme ausgeschlossen wird.

Lesetipp

Welche Möglichkeiten gibt es, eine Klassenfahrt extern bezuschussen zu lassen oder alternativ zu finanzieren? In unserem Blogartikel „Förderungsmöglichkeiten für Klassenfahrten“ haben wir viele wissenswerte Optionen zum Nachlesen zusammengefasst.

Höchstgrenzen

Die Gesamtkosten, die von den Eltern oder volljährigen Schülern aufzubringen sind, umfassen Fahrtkosten, Unterkunft, Verpflegung und Nebenkosten (z.B. Eintrittsgelder). Sie sollen folgende Höchstgrenzen pro Schüler nicht überschreiten:

Bei langfristiger Ansparung dürfen die Gesamtkosten folgende Beträge nicht übersteigen:

Die Kosten der Fahrt sollten sich aber in erster Linie nicht an den Höchstgrenzen, sondern an den finanziellen Möglichkeiten der Familien orientieren!

Reisekostenerstattung für Lehrer

Weil Schulwanderungen und Schulfahrten zu den dienstlichen Aufgaben von Lehrern gehören, werden ihnen und den Begleitpersonen nach dem Hessischen Reisekostengesetz die Reisekosten erstattet. Anstelle eines Tage- und Übernachtungsgeldes erhalten Lehr- und Begleitkräfte eine Aufwandsentschädigung in folgender Höhe:

Unter diese Pauschalen fallen auch die Nebenkosten.

Lehrer und Hilfskräfte sollen außerdem Freifahrten, Freiflüge, die günstigsten Sondertarife und Möglichkeit kostenloser Unterbringung und Verpflegung in Anspruch nehmen.

Hessische Lehrkräfte können in Jugendherbergen des DJH-Landesverbandes Hessen e. V. kostenfrei untergebracht werden. Viele Schullandheime bieten außerdem besonders günstige Konditionen.

Verwaltung

Die verantwortliche Lehrkraft schließt Verträge mit den Beförderungs- und Beherbergungsunternehmen im Namen der Eltern oder der volljährigen Schüler ab. Vertragsverpflichtungen dürfen daher erst eingegangen werden, wenn die schriftlichen Zustimmungen, die Erklärungen und die Genehmigung hierfür vorliegen.

Kommt eine Fahrt nicht zustande und machen Dritte Kosten geltend, so tritt das Land dafür ein, sofern der Ausfall der Fahrt im Verantwortungsbereich der Schule liegt. Gegen die Lehrkraft besteht ein Regressanspruch, wenn der Ausfall der Fahrt auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges, pflichtwidriges Verhalten zurückzuführen ist.

Wenn ein Schüler wegen Erkrankung oder anderen wichtigen Gründen nicht teilnehmen kann, werden seine Reisekosten einbehalten, falls die Vertragspartner (Beherbergungs- oder Beförderungsunternehmen) den Betrag nicht zurückerstatten.

Versicherungen

Die Schüler sind bei schulischen Veranstaltungen, auch im Ausland, durch den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz abgesichert. Nicht versichert sind Tätigkeiten der Schüler, die ausschließlich dem privaten Bereich zuzurechnen sind. Wenn sie bei einer Gastfamilie wohnen und an Veranstaltungen teilnehmen, die von der Gastfamilie organisiert werden (Ausflüge, Theaterbesuche usw.), sind sie je nach der inhaltlichen Zielsetzung der Fahrt auch in diesem Fall unfallversichert. Alle Versicherungsfragen müssen im Vorfeld geklärt und den Eltern mitgeteilt werden.

Den Eltern und volljährigen Schülern wird empfohlen, für nicht versicherte Bereiche eine private Haftpflicht- und Unfallversicherung für die Dauer der Fahrt abzuschließen. Auch eine Reiserücktrittsversicherung kann hilfreich sein.

Spezielle Versicherungsangebote für Klassenfahrten, wie z.B. die HEROLÉ-Reiserücktrittsversicherung, stellen wir hier vor.

Unsere Angebote

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Transport

Bei Schulwanderungen und Schulfahrten dürfen keine Mopeds, Motorräder, Personenkraftwagen, nicht zugelassene Kraftwagen und Wasserfahrzeuge ohne geschultes Bedienungspersonal benutzt werden. Ausgenommen sind Lehrkräfte der Schulen für Praktisch Bildbare und der Schulen für Körperbehinderte, die ein der Schule zur Verfügung stehendes und für zur Personenbeförderung zugelassenes Fahrzeug zur Beförderung der Schüler und Begleitpersonen nutzen können.

Segelschiffe auf dem Meer sind weder als Transportmittel und Unterkunft erlaubt. Fahrten auf Binnenmeeren oder Seen können genehmigt werden, wenn

Lesetipp

Welche Rahmenbedingungen für Klassenfahrten in anderen Bundesländern gelten, kann hier einfach nachgeschlagen werden.

Bildnachweis

  • Titelbild: HEROLÉ

Über HEROLÉ

HEROLÉ mit Sitz in Dresden wurde 2002 gegründet und ist heute einer der drei größten Veranstalter von und Spezialist für nachhaltige Klassenfahrten in Deutschland. Dafür sprechen auch über 145.000 Teilnehmer, die jedes Jahr mit HEROLÉ auf Klassenfahrt gegangen sind. Mit der unternehmenseigenen Flotte von 17 modernsten Reisebussen werden über 100 Reiseziele in Deutschland und Europa angesteuert.

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Viel Spaß beim Stöbern und Ausprobieren!