Alles über Klassenfahrten in Brandenburg
Lehrer in Brandenburg, die eine Schulfahrt vorhaben, orientieren sich bei der Vorbereitung und Durchführung an den Verwaltungsvorschriften über schulische Veranstaltungen außerhalb von Schulen, welche die Ministerin für Bildung, Jugend und Sport auf der Basis des § 146 des Brandenburgischen Schulgesetzes festgelegt hat. Um Lehrern die Planung zu erleichtern, haben wir die wichtigsten Punkte daraus hier zusammengefasst.