Wie wird das Ziel von Klassenfahrten bestimmt?
Ob eine Klassenfahrt nach Frankreich, Dänemark, Kroatien oder doch lieber die Klassenfahrt innerhalb Deutschlands. In der Regel sind die Klassenlehrer/innen dafür verantwortlich, sich um das Reiseziel zu kümmern. Die Entscheidung treffen sie jedoch in den seltensten Fällen allein. Meist stellen sie zu Beginn des Schuljahres bei einem allgemeinen Elternabend verschiedene Reiseziele, ihre pädagogische Motivation zu dieser Auswahl und mögliche Kosten vor. Über diese Vorschläge wird dann gemeinschaftlich abgestimmt. Bei älteren Klassenstufen wird zudem oftmals auch die Klasse in die Entscheidung miteinbezogen.
Vor jeder Klassenfahrt wird der verantwortliche Lehrer mindestens einen Elternabend durchführen. Das ist die beste Gelegenheit, um dringende Fragen loszuwerden. Notieren Sie sich am besten Ihre Fragen, wann immer sie Ihnen im Alltag einfallen. So gehen Sie sicher, dass Sie beim Elternabend dann nichts vergessen haben.
Teilen Sie der verantwortlichen Lehrkraft unbedingt frühzeitig mit, ob Ihr Kind bestimmte Krankheiten oder Allergien hat, welche Medikamente es ggf. nehmen muss, ob es Schwimmer oder Nichtschwimmer ist und ob es eine bestimmte Essensdiät einhalten muss. Dazu wird im Vorfeld in der Regel ein Merkblatt mit allen wichtigen Informationen zu Ausflugsziel und Kosten und ein Fragebogen verteilt, welches Sie dann ausfüllen. Um Probleme zu vermeiden, sollten Sie sich auch über Regeln während der Klassenfahrt aufklären lassen und sie dann mit Ihrem Kind zuhause besprechen.
Muss ich mein Kind zur Klassenfahrt mitfahren lassen?
Die Regelung zur Verpflichtung zur Teilnahme an Klassenfahrten richtet sich nach dem Schulrecht des Bundeslandes. Genaue Informationen zu den jeweiligen Bestimmungen können über den Bildungsserver nachgeschlagen werden. Juristisch gesehen sind Sie in den meisten Fällen nicht dazu verpflichtet, Ihr Kind zu einer Klassenfahrt zu schicken. Günther Hoegg schreibt in seinem Ratgeber „Schulrecht! Für schulische Führungskräfte!“, dass insbesondere Kinder, deren Eltern religiöse, gesundheitliche oder finanzielle Bedenken haben, nicht zu einer Teilnahme gezwungen werden können. Doch überlegen Sie sich diese Entscheidung genau. Eine Klassenfahrt soll neben pädagogischen Zielen auch den Zusammenhalt und das Gemeinschaftsgefühl der Klasse stärken. Kein Schüler sollte leichtfertig von dieser Erfahrung ausgeschlossen werden.
Besonders finanzielle Gründe sollten nicht ausschlaggebend sein, um dem Kind diese wertvolle Erfahrung vorzuenthalten. Sollte das Familienbudget einmal nicht ausreichen, können Sie sich diskret an den Klassenlehrer wenden und mit ihm gemeinsam nach einer Lösung suchen. Manchmal können einige Extrakosten durch Einnahmen von vergangenen Schulfesten oder über den Förderverein der Schule gedeckt werden. Daneben gibt es auch verschiedene offizielle Förderungsmöglichkeiten, die Sie zum Beispiel als Geringverdiener beantragen können.
Sollte Ihr Kind jedoch aus einem dringenden Grund, zum Beispiel durch eine ansteckende Krankheit, nicht an der Klassenfahrt teilnehmen können, greift in diesem Zeitraum trotzdem die Schulpflicht. Es muss dann übergangsweise den Unterricht einer anderen Klasse besuchen.
Wer haftet bei Unfällen oder Schäden auf Klassenfahrten?
Da Klassenfahrten und Wandertage als Schulveranstaltungen gelten, greift auch hier die Schülerunfallversicherung, falls einmal etwas passieren sollte. Hat die zuständige Lehrkraft jedoch ihre Aufsichtspflicht verletzt, kann sie dafür haftbar gemacht werden. In den Richtlinien für Schulfahrten der einzelnen Bundesländer können die genauen Bestimmungen nachgelesen werden.
Sollte ein Schüler massiv und mutwillig gegen die Regeln verstoßen haben, kann er frühzeitig nach Hause geschickt werden. Die Kosten der Rückreise müssen dann die Eltern tragen. Verursacht Ihr Kind auf der Klassenfahrt einen Sachschaden – macht es beispielsweise die Armlehne im Bus kaputt oder geht in der Unterkunft etwas zu Bruch – kommt dafür Ihre persönliche Haftpflichtversicherung auf. Hier ist natürlich Voraussetzung, dass der Schaden nicht mutwillig verursacht wurde.
Müssen zusätzliche Versicherungen abgeschlossen werden?
Bei Klassenreisen ist es möglich, verschiedene Versicherungen, die die ganze Klasse absichern, abzuschließen. Sollten sie beispielsweise Interesse an einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung, einer speziellen Auslandsreise-Krankenversicherung oder einer Reisegepäckversicherung bei Flugreisen haben, fragen Sie am besten die zuständige Lehrkraft, ob ein solches Versicherungspaket für die ganze Klasse gebucht wird. Auch hier bietet es sich an, das Thema beim vorbereitenden Elternabend anzusprechen, um auch die Meinung und Erfahrung der anderen Eltern in Betracht ziehen zu können.
Ist ein gemeinsamer Zusatzversicherungsschutz nicht geplant oder erwünscht, steht es Ihnen frei, weitere Versicherungen für Ihr Kind abzuschließen. Bei Klassenfahrten ins Ausland ist eine Auslandskrankenversicherung unverzichtbar. Sie übernimmt im Krankheitsfall die Behandlungs- und Medikamentenkosten sowie die Kosten für den Transport. Klassenfahrten innerhalb Deutschlands sind von der regulären Krankenversicherung abgedeckt. Darüber hinaus können Versicherungen für das Gepäck, für den Fall eines Reiseabbruchs oder eine Reiserücktrittversicherung abgeschlossen werden.
Können Eltern als Begleitpersonen an Klassenfahrten teilnehmen?
Klassenfahrten werden meist von mindestens zwei Aufsichtspersonen begleitet. Viele Bundesländer oder Schulen schreiben vor, dass dabei eine männliche und eine weibliche Begleitperson mitfahren muss. In der Regel sind dies Klassenlehrer, weitere Lehrkräfte oder Referendare. Eltern sollten nur in Ausnahmefällen als Begleitpersonen mitfahren. Lässt sich schulintern keine zweite Begleitperson finden, kann auch ein Elternteil einspringen. Klassenlehrer wählen diese Begleitperson unter den Eltern nach bestem Wissen und Gewissen aus; die Schulleitung muss diese Wahl dann genehmigen.
Wenn Sie als Aufsichtsperson die Klassenfahrt Ihres Kindes begleiten, gibt es einiges zu beachten:
- Sie tragen eine hohe Verantwortung – nicht nur für Ihr eigenes Kind.
- Sie können haftbar gemacht werden, wenn Sie Ihre Aufsichtspflicht verletzen.
- Achten Sie darauf, die anderen Kinder nicht anders als Ihr eigenes zu behandeln. Zu viel Fürsorge könnte Ihrem Kind peinlich werden; Bevorzugung erzeugt schnell Neid bei den Klassenkameraden.
- Nutzen Sie den Elternabend vor der Klassenfahrt, um sich den anderen Eltern vorzustellen. Schließlich weiß jeder gerne, mit wem sein Kind eigentlich wegfährt.
Trennungsschmerz – Wie kann ich mein Kind ziehen lassen?
Manche Kinder haben, wenn Sie längere Zeit weg von zu Hause sind, Heimweh. Doch diesen Trennungsschmerz gibt es manchmal auch auf der anderen Seite. Gerade wenn das Kind zum ersten Mal auf Klassenfahrt fährt, machen sich Eltern oft Sorgen. Was ist, wenn mein Kind nicht einschlafen kann? Findet es auch all seine Sachen im Koffer? Wird sich mein Kind auch gut benehmen? Kommt es unbeschadet wieder? Viele Fragen, auf die es keine pauschalen Antworten gibt. Dennoch können ein paar Tipps hilfreich sein:
- Wenn Ihr Kind zu Heimweh neigt, können Sie ihm ein Familienfoto mitgeben. Und denken Sie auch an das Lieblingskuscheltier!
- Verabreden Sie ggf. ein kurzes Telefonat nach der Ankunft. So können Sie beruhigt sein, dass bisher alles gut geklappt hat.
- Seien Sie nicht enttäuscht, wenn Ihr Kind am Tag der Abreise freudestrahlend und gut gelaunt in den Bus steigt. Das heißt nicht, dass es Sie nicht auch vermissen wird. Aber schließlich soll es sich doch auch über die Klassenfahrt freuen!
Lesetipp
Was sollte eingepackt werden?
Um die richtigen Dinge beim Packen nicht zu vergessen, sollten Sie sich vorher gründlich über die Bedingungen des Reiseziels und das Programm der Klassenfahrt informieren. Braucht Ihr Kind beispielsweise Wanderschuhe für einen Ausflug in die Natur oder eher leichte Schuhe für einen Stadtspaziergang? Sind Badesachen und Sonnenschutz notwendig? Ist ein Theaterbesuch geplant oder ist praktische Funktionskleidung ausreichend? Wenn das Gepäck von den Schülern über eine lange Zeit selbst getragen werden muss, ist es außerdem ratsam, besonders auf Handlichkeit und Gewicht des Koffers oder Rucksacks zu achten. Auch ein Wettercheck im Internet (z. B. auf www.wetter.com oder www.wetter.de) kann hilfreich sein, um die Wahl der richtigen Kleidung für den Zeitraum der Klassenfahrt zu treffen. Fragen Sie den Klassenlehrer nach einer Packliste!
Was man sonst bei einer Klassenfahrt auf keinen Fall zuhause vergessen sollte, kann in unserem Artikel „Packliste für die Klassenfahrt“ nachgeschlagen werden. Die Packlisten gibt es dort auch zum kostenlosen Download!
Manche Lehrer bestehen auf ein Handy- bzw. Smartphoneverbot auf Klassenfahrt. Es ist gut, sich auch über solche Regeln frühzeitig zu informieren und sie mit dem Kind zu besprechen, weil die Abgabe des Handys für Unstimmigkeiten sorgen könnte.
Packen Sie den Koffer am besten zusammen mit Ihrem Kind; so weiß es, wo sich was befindet und welche Sachen es überhaupt dabei hat. Gerade auf Flugreisen und um Verwechslungen zu vermeiden ist es auch hilfreich, die Habseligkeiten und Kleidungsstücke mit Namen zu versehen.
Was gibt es nach Ende der Klassenfahrt zu beachten?
Sollte es bei der Rückreise zu einer erheblichen Verspätung kommen – wenn der Bus beispielsweise lange im Stau stand – wird Sie der Lehrer rechtzeitig darüber informieren. In solchen Fällen ist eine Rundrufliste ein bewährtes Mittel, um alle Familien informieren zu können. So können Sie lange Wartezeiten bei der Abholung Ihres Kindes vermeiden. Sollte es Ihnen zeitlich nicht möglich sein, Ihr Kind selbst abzuholen, verabreden Sie Fahrgemeinschaften mit anderen Eltern.
Ihr Kind wird sicher viel zu erzählen haben. Nehmen Sie sich am Abend also genug Zeit. Sprechen Sie mit Ihrem Kind auch über die Dinge, die ihm nicht gefallen haben. Gab es organisatorische Mängel oder Unstimmigkeiten mit Lehrern oder Mitschülern? Sie können dann auch das Gespräch mit anderen Beteiligten suchen, so dass die nächste Klassenfahrt besser verlaufen kann.
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