Fotografieren in der Schule: Was zu beachten ist

Ob von der letzten Klassenfahrt oder dem großen Schulfest: Fotos sind eine wunderbare Möglichkeit, die Erlebnisse Ihrer Schüler festzuhalten und ihnen die schönsten Momente in der Schule als Erinnerung in die Hand zu drücken. Bevor Sie sie jedoch die Kamera wieder in die Hand nehmen, sollten Sie sich gründlich über die Rechtslage informieren, denn oft ist es gar nicht erlaubt, einfach so drauflos zu knipsen. So können Sie sicher sein, was Sie dürfen und was nicht:
Ob von der letzten Klassenfahrt oder dem großen Schulfest: Fotos sind eine wunderbare Möglichkeit, die Erlebnisse Ihrer Schüler festzuhalten und ihnen die schönsten Momente in der Schule als Erinnerung in die Hand zu drücken. Bevor Sie sie jedoch die Kamera wieder in die Hand nehmen, sollten Sie sich gründlich über die Rechtslage informieren, denn oft ist es gar nicht erlaubt, einfach so drauflos zu knipsen. So können Sie sicher sein, was Sie dürfen und was nicht:
Fotos machen in der Schule
Letzter Nächster Lesezeit 3 Min.

Die wichtigsten Fakten

Die Verbreitung und Veröffentlichung von Bildern ist durch §22 des Kunsturhebergesetzes (KunstUrhG) geregelt. Mit dem „Recht am eigenen Bild“ soll sichergestellt werden, dass der oder die Abgebildete der Veröffentlichung erst zustimmen muss.
Allerdings gibt es auch Fälle, in denen die Einwilligung des oder der Abgebildeten nicht notwendig ist. Diese Sonderfälle beziehen sich auf §23 des KunstUrhG und umfassen:

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Auch durch die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat sich einiges geändert. Gerade für das Fotografieren von Kindern gibt es strenge Datenschutzauflagen, über die man als Lehrer gut informiert sein sollte. Minderjährige dürfen nämlich erst ab 16 Jahren selbstständig der Verarbeitung ihrer Daten zustimmen. Bei unter 16-Jährigen muss die Zustimmung beider Elternteile eingeholt werden.

Was zu beachten ist

Das „Recht am eigenen Bild“ stellt eine wichtige Maßnahme dar, Persönlichkeitsrechte zu schützen. Besonders als Lehrkraft sollte man gut über die aktuelle Rechtslage informiert sein, um schöne Fotos seiner Klasse machen zu können, aber Streit mit den Eltern zu vermeiden. Auch die zwei folgenden Tatsachen sollten unbedingt beachtet werden:

Lesetipp

Alles was Sie rund um das Thema Datenschutz wissen müssen, haben wir hier für Sie zusammengefasst.

So gehen Sie auf Nummer sicher: Der Weg zu einer guten Einverständniserklärung

Durch die etwas komplizierte Rechtslage gehen Schulen ganz verschieden mit dem Fotografieren ihrer Schüler um. Manche Schulen beziehen sich auf ihr Hausrecht und verbieten das Knipsen komplett. Dieser Schritt ist jedoch nicht unbedingt erforderlich. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Lehrer sich die Fotoerlaubnis ihrer Schüler einholen. Besonders auf Klassenfahrten ist Fotos machen sehr beliebt. Wäre doch schade, keine Andenken an die schöne  Klassenfahrt an den Gardasee oder an die Klassenfahrt in die Normandie zu haben, oder?

Eine Einverständniserklärung vereinfacht die Situation und erlaubt Ihnen, schöne Aufnahmen der Schüler zu machen, die auch fotografiert werden möchten.

Zu einer vollständigen Einverständniserklärung gehören:

Reden Sie mit Ihren Kolleginnen und Kollegen und formulieren Sie gemeinsam eine einheitliche Einverständniserklärung für alle Schüler. So können Sie mit geringem Aufwand ganz sicher sein, dass Sie mit den Fotos Ihrer Schüler keine Probleme bekommen werden. Schießen sie auf der nächsten Exkursion oder im Unterricht sorglos ein paar wunderbare Fotos, die Ihre Schüler sich noch lange anschauen werden!

Linksammlung

Bildnachweis

  • Titelbild: Pexels/Pixabay

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HEROLÉ mit Sitz in Dresden wurde 2002 gegründet und ist heute einer der drei größten Veranstalter von und Spezialist für nachhaltige Klassenfahrten in Deutschland. Dafür sprechen auch über 145.000 Teilnehmer, die jedes Jahr mit HEROLÉ auf Klassenfahrt gegangen sind. Mit der unternehmenseigenen Flotte von 17 modernsten Reisebussen werden über 100 Reiseziele in Deutschland und Europa angesteuert.

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Was Sie erwartet

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  • Fragen zu rechtlichen Themen (Einverständniserklärungen, Aufsichtspflicht)
  • Elternarbeit (Informationen, Elternabend)
  • Verhaltensregeln
  • Umgang mit besonderen Situationen (Mobbing, Heimweh)
  • Nachbereitung der Klassenfahrten
  • u.v.m.