Auch Klassenfahrten ins Ausland sind durch das Abkommen unkomplizierter geworden, zumindest für Klassen mit ausschließlich deutschen Schülern. Doch welche Einreisebestimmungen gelten für multinationale Klassen? Wir erklären die wichtigsten Regeln, die Lehrer und Schüler bei Fahrten und Ausflügen ins Ausland beachten sollten.
Fahrten innerhalb des Schengen-Raums
Vereinfachte Einreisebestimmungen gelten auch für Schülerinnen und Schüler, die keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Jugendliche mit einem Pass aus einem anderen Schengen-Staat können selbstverständlich ebenso wie ihre deutschen Mitschüler problemlos in das benachbarte Ausland reisen. Ihre Mitschüler aus einem sogenannten Drittstaat außerhalb der Europäischen Union können aber ebenfalls entspannt die Klassenfahrt genießen: Wenn sie einen gültigen Pass mit Lichtbild aus ihrem Herkunftsland besitzen, dürfen sie ebenfalls den Schengen-Raum bereisen. Voraussetzung ist aber, dass sie einen gültigen Aufenthaltstitel für Deutschland wie eine Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis besitzen.
Vor der Klassenfahrt sollte allerdings geklärt werden, ob das Reiseziel Teil des Schengener Raums ist: Nicht alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben das Schengener Abkommen unterzeichnet. Für Klassenfahrten nach Großbritannien und Irland gelten beispielsweise andere Einreisebestimmungen, während die Nicht-EU-Staaten Schweiz und Liechtenstein den Vertrag vor einigen Jahren ratifiziert haben.
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Wichtig ist außerdem, dass die genannten Einreise-Voraussetzungen unbedingt beachtet werden müssen, obwohl die Ausweise an der „grünen“ Grenze nicht kontrolliert werden: Sollte es zum Beispiel in Rom zu einer Personenkontrolle kommen, bei der ein Schüler keinen gültigen Pass seines Heimatlandes oder keinen deutschen Aufenthaltstitel vorzeigen kann, wird er zum sofortigen Verlassen des Reiselandes aufgefordert. Bei fehlenden Ausweisen oder Aufenthaltserlaubnissen ist daher eine sogenannte Schülersammelliste erforderlich.
Weitere Informationen zum Schengener Übereinkommen finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.
Erleichterungen durch die Schülersammelliste
In der Vergangenheit mussten immer wieder Schüler von Klassenfahrten ausgeschlossen werden, die nicht über gültige Ausweisdokumente verfügt haben oder nicht aus dem Schengen-Raum stammten. Aus diesem Grund haben sich die Mitgliedstaaten der Europäischen Union bereits 1994 auf die sogenannte Schülersammelliste geeinigt, die für multinationale Klassen allgemein- und berufsbildender Schulen geeignet ist. Diese Liste ist in zwei Fällen notwendig: Wenn Schüler aus einem Herkunftsstaat außerhalb der EU nicht die oben genannten Voraussetzungen erfüllen und/ oder wenn Schüler aus einem Drittstaat in einen EU-Staat außerhalb des Schengen-Raums einreisen möchten.
Reisen in weitere EU-Staaten
Da die Beantragung eines Visums für EU-Staaten, die das Schengener Abkommen nicht unterzeichnet haben, kompliziert und zeitaufwendig sein kann, ist eine Schülersammelliste in diesem Fall sinnvoll. Für Jugendliche, die aus einem Drittstaat stammen, aber ihren Wohnsitz in Deutschland haben, ersetzt die Schülersammelliste somit das Visum. Voraussetzung ist, dass die Klasse von mindestens einer Lehrkraft begleitet wird und es sich um die Klassenfahrt einer berufs- oder allgemeinbildenden Schule handelt.
Schülersammelliste als Passersatz
Sobald mindestens ein Schüler aus der Klasse aus einem Drittstaat stammt und über keinen gültigen Aufenthaltstitel oder keinen Lichtbild-Ausweis verfügt, ist eine Schülersammelliste ebenfalls notwendig. Sie kann sogar den Pass ersetzen, wenn die Liste mit gültigen Passbildern versehen und von der zuständigen Ausländerbehörde bestätigt ist. Folgende Informationen müssen auf der Liste gut lesbar notiert werden:
- Name und Anschrift der Schule
- Ziel, Zweck und Zeitraum der Reise
- Vor- und Nachnamen aller Reisenden (auch der deutschen Schüler und der Lehrer)
- Von den Schülern aus Drittstaaten werden folgende Informationen benötigt: Vor- und Nachname, Geburtsdatum und –ort, Staatsangehörigkeit. Auch der Aufenthaltsstatus sollte vorher ermittelt werden, um sicher zu gehen, dass die Schüler nach der Klassenfahrt zur Wiedereinreise nach Deutschland berechtigt sind.
Der Schulleiter bzw. die Schulleiterin oder ein allgemeiner Vertreter müssen bestätigen, dass die Eintragungen auf der Liste der Wahrheit entsprechen und dass von den Eltern das Einverständnis zur Reise eingeholt worden ist. Von den Schülern, deren fehlender Ausweis durch die Schülersammelliste ersetzt wird, muss zudem ein gültiges biometrisches Passbild vorliegen. Für diese Schüler verlangen Behörden eine Bearbeitungsgebühr von 5 Euro, minderjährige Schüler zahlen lediglich 2,50 Euro.
Da die Zuständigkeit für ausländische Schüler mittlerweile bei der Bezirksverwaltung liegt, könnten abhängig vom Wohnort der Schüler verschiedene Behörden für die Liste zuständig sein. Daher ist es wichtig, sich rechtzeitig danach zu erkundigen. Grundsätzlich gilt, dass sich die begleitenden Lehrer spätestens vier Wochen vor der Abreise um eine Bestätigung der Schülersammelliste bemühen sollten. Viele Städte und Gemeinden informieren auf ihren Internetseiten zu diesem Thema. Zu finden sind meist neben Informationen zu den einzelnen Reiseländern auch Öffnungszeiten und Adressen der zuständigen Behörden.
Lesetipp
Aufenthaltsstatus und Pässe vor Abreise prüfen
Obwohl Reisen ins Ausland durch die Schülersammelliste erheblich erleichtert werden, sollte in jedem Fall der Aufenthaltsstatus der ausländischen Schüler rechtzeitig überprüft werden. Verfügen einige Jugendliche beispielsweise lediglich über eine Duldung, erlischt diese im Fall einer Ausreise normalerweise. Daher sollten Lehrer ebenfalls schnellstmöglich mit der zuständigen Ausländerbehörde in Kontakt treten, damit nach der Klassenfahrt keine Probleme auftauchen.
Auch für deutsche Schüler und Jugendliche aus dem EU-Ausland sind natürlich gültige Ausweisdokumente erforderlich. Um Probleme wegen abgelaufener Ausweise zu vermeiden, sollten die Begleitpersonen bereits frühzeitig vor der Klassenfahrt prüfen, ob alle Mitreisenden gültige Dokumente besitzen. Deutsche Kinder und Jugendliche sollten sich um einen Kinderreisepass bzw. einen Personalausweis für Reisen innerhalb Europas bemühen, EU-Bürger wenden sich an die für sie zuständigen Botschaften und Konsulate.
Reisen außerhalb Europas
Plant eine Klasse eine Reise außerhalb Europas, müssen die Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes beachtet werden. Entsprechend ist es sinnvoll, sich rechtzeitig auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes oder bei der zuständigen Botschaft zu erkundigen. Wichtig ist es auch hier, die Nationalitäten der mitreisenden Schüler zu beachten, da auch hier die Einreisebestimmungen variieren könnten.
Linksammlung
- Auswärtiges Amt: Reise- und Sicherheitshinweise A-Z
- Stadt Hamburg: Klassenreisen mit ausländischen Schülerinnen und Schülern
- Stadtverwaltung Kassel: Schülersammelliste für Klassenfahrten ins europäische Ausland
Bildnachweis
- Titelbild: Axel Bueckert/ Shutterstock.com
- Opihuck – ABl./EU 1994, Nr. L 327 S. 3, PD-Amtliches Werk