Welcher der richtige Umgang mit Alkoholkonsum auf Klassenfahrt ist, wird von Pädagogen kontrovers diskutiert; ihre Antworten reichen von strikten Verboten bis zu kontrolliertem Konsum im Klassenverband. Wie können Alkoholexzesse während einer Schulfahrt vermieden werden? Welche Konsequenzen drohen Schülern bei Missachtung eines Alkoholverbots? Welche Konsequenzen hat das auch für die beaufsichtigende Lehrkraft? Und wie können die Schüler dazu angeleitet werden, auch ohne Alkohol Spaß zu haben? Wir geben einen Überblick über die wichtigsten Aspekte und Meinungen zum Thema.
Allgemeine Rechtslage
Auch außerhalb einer Klassenfahrt fallen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren unter das Jugendschutzgesetz . Zum Thema „Alkoholkonsum“ heißt es hier:
„In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen 1. Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche, 2. andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.“ – § 9 Abs. 1 JuSchG
Absolutes Alkoholverbot
Ein absolutes Alkoholverbot auszusprechen ist für den Lehrer oft nicht nur am einfachsten, sondern je nach Rechtslage sogar notwendig. Doch bei allen Gesetzen und Verboten sehen Lehrer sich in der Praxis oft mit Umsetzungsschwierigkeiten konfrontiert: So neigen manche Teenager dazu, genau das Gegenteil von dem zu machen, was sie sollen, gegen Vorschriften zu rebellieren oder Grenzen auszutesten. Nur Verbote zu formulieren, ist folglich oft wenig effektiv.
Die Schüler sollten vielmehr schon vor Beginn der Klassenfahrt nicht nur über Regeln, sondern auch über Konsequenzen von Fehlverhalten informiert werden, so dass sie genau wissen, worauf sie sich einlassen. Dabei ist es wichtig, klar zu formulieren, welche Verhaltensweisen nicht erwünscht sind und mit welchen Maßnahmen sie rechnen müssen, wenn sie unerlaubt Alkohol konsumieren. Günther Hoegg empfiehlt Lehrern in seinem Ratgeber SchulRecht! für schulische Führungskräfte als Konsequenz für unerlaubten Alkoholkonsum Folgendes:
Handlungsmöglichkeiten auf Klassenfahrt
Klassenfahrten haben sich fest im schulischen Alltag verankert. Organisiert und betreut wird die mehrtägige Klassenreise ins In- oder Ausland meist vom Klassenlehrer, der sich seiner Rechte und Pflichten genauestens bewusst sein muss, denn spätestens ab Klassenstufe 9 ist Alkohol ein Thema. Das gehört zum Erwachsenwerden der meisten Teenager dazu und ist deshalb auch für den zuständigen Lehrer eine ernst zu nehmende Angelegenheit. Es ist zu empfehlen mit seinen Schülern Kompromisse einzugehen. Hierbei wäre eine Klassenfahrt an den Gardasee zu empfehlen, wo Sie zusammen mit Ihrer Klasse ein Weingut besichtigen und zum Ende eine Verkostung angeboten wird.
Die Gesetzeslage ist damit strikt geregelt: Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren dürfen zwar Bier und Wein kaufen und in der Öffentlichkeit konsumieren, Spirituosen (auch süße Alkopops) sind aber tabu – natürlich auch auf Klassenfahrt!
Zusätzlich zum Jugendschutzgesetz ist der Konsum von Alkohol und Tabak durch die jeweiligen Schulgesetze geregelt. In manchen Bundesländern sind diese Bestimmungen sogar noch strenger als das Jugendschutzgesetz, so z.B. in Schleswig-Holstein oder Nordrhein-Westfalen. Hier sind Alkohol und Zigaretten im schulischen Rahmen ganz Tabu! Die Schulkonferenz kann jedoch beschließen, dass im Ausnahmefall im Zusammenhang mit schulischen Veranstaltungen der Konsum von Bier und Wein im gesetzlichen Rahmen erlaubt sein kann (z.B. Ausschank von Sekt an volljährige Schüler bei der Abiturfeier). Selbiges gilt auch für Klassenfahrten: Eine Weinprobe bei der Besichtigung eines Weinbaubetriebs könnte genehmigungsfähig sein. Die Ausnahme gilt jedoch nur für diese Einzelveranstaltung. Eine generelle Erlaubnis für Alkoholkonsum kann die Schulkonferenz nicht beschließen. Alle Ausnahmegenehmigungen müssen sich außerdem natürlich im Rahmen des Jugendschutzgesetzes bewegen!
„Bei leichtem Alkoholgenuss genügt eine Ausgangssperre, sollte der Betroffene regelrecht betrunken sein, empfiehlt es sich, ihn nach Hause zu schicken.“ – Günther Hoegg, (Quelle)
Oft wird auch dazu geraten, die Eltern frühzeitig in die Planung einer Klassenfahrt mit einzubeziehen. Am besten sollte schon vor der Klassenfahrt ein Elternabend einberufen werden, bei dem die Regeln für die Reise gemeinsam abgesteckt werden. Denn auch die Eltern sollten über mögliche Konsequenzen bei Fehlverhalten aufgeklärt sein. Allen sollte klar sein, dass Schüler, die sich nicht an die Anweisungen halten, nach Hause geschickt oder erst gar nicht mitgenommen werden.
Manchmal geraten Lehrer bei einer solchen Besprechung in besondere Situationen, so Hoegg:
„Je nach Alter der Schüler und Sozialisation der Eltern werden Sie mit ganz unterschiedlichen Vorschlägen konfrontiert werden, die das Rauchen und den Alkoholgenuss betreffen. […] Interessant wird es, falls die Eltern fordern, Sie mögen als Lehrkraft doch einmal ein Auge zudrücken. Denken Sie daran, dass alles, was Sie jetzt sagen, später gegen Sie verwandt werden kann (und wird!). Sie dürfen also keine Zugeständnisse machen, die gegen gesetzliche Regelungen oder gegen die Regelungen Ihres Fahrtenerlasses verstoßen. Was die Schüler in ihrer Freizeit machen, ist letztlich nicht Ihr Problem, aber Sie sollten bei den Eltern nicht den Eindruck erwecken, Rauchen oder Alkoholgenuss durchgehen zu lassen. Die Tatsache, dass einige Eltern ihren minderjährigen Kindern das Rauchen oder Alkoholgenuss gestatten, kann und darf für Sie als Lehrkraft keine Rechtfertigung sein.“
– Günther Hoegg, SchulRecht! für schulische Führungskräfte
Die erarbeiteten Regeln sollten schriftlich fixiert und von den Eltern unterschrieben werden. Die rechtliche Absicherung durch schriftliche Kenntnisnahme und Zustimmung der Eltern sowie die Aufklärung über Konsequenzen wird dafür sorgen, dass sich der Alkoholkonsum auf Klassenfahrt vermutlich in Grenzen halten wird.
Prävention statt Verbot
Neben den Verfechtern dieser Methode gibt es andere Pädagogen, die ein striktes Alkoholverbot für nicht sinnvoll halten, sondern dafür plädieren, einen nachhaltig verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol zu vermitteln. Dieser Lehrmeinung zufolge erzeugt der Lehrer keine Angst vor der Strafe, sondern der Fokus liegt hier eher auf dem Statement „Ich möchte nicht, dass du Alkohol trinkst.“ Das entspricht auch dem Schulgesetz, welches zur Erziehung zur Verantwortungsfreude anhält. Im Schulgesetz von Berlin steht als eines der Bildungs- und Erziehungsziele:
„Die Schülerinnen und Schüler sollen insbesondere lernen, ihr zukünftiges privates, berufliches und öffentliches Leben in Verantwortung für die eigene Gesundheit und die ihrer Mitmenschen auszugestalten, Freude am Leben und am Lernen zu entwickeln sowie die Freizeit sinnvoll zu nutzen.“ – Schulgesetz von Berlin, Paragraph §3
Eine Möglichkeit, Jugendliche langfristig zu verantwortungsvollem Trinken zu erziehen, ist Präventions- und Aufklärungsunterricht ab Klassenstufe 8. Um die Schüler im Vorfeld einer Klassenfahrt gezielt mit dem Thema „Risiken durch Alkoholkonsum“ vertraut zu machen, bietet zum Beispiel die Projekt- und Ideendatenbank „Gemeinsam gegen Alkoholmissbrauch bei Jugendlichen“ viele Ideen für Kurse, Spiele oder Theaterprojekte.
Bei diesen „soften“ Präventionsmethoden ist es besonders wichtig, ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen Lehrern und Schülern aufzubauen, so dass – sollte doch einmal etwas auf der Klassenfahrt passieren – der Lehrer auch informiert oder sogar zu Hilfe gerufen wird. Zu einem ausgewogenen Vertrauensverhältnis gehört aber nicht nur, dass die Schüler ihrem Lehrer vertrauen, sondern auch, dass der Lehrer seinen Schülern vertrauen kann.
Ganz ohne Verbote wird es trotzdem nicht gehen. Schließlich tragen Lehrer während der Klassenfahrt die Verantwortung für jeden einzelnen Schüler und müssen ihre Aufsichtspflichten erfüllen, wie es per Gesetz und von der Schule vorgeschrieben ist. In den Vorschriften zur Aufsicht einer Klassenfahrt in Bayern heißt es:
„Die Lehrkraft ist verpflichtet, während der ganzen Fahrt bzw. des gesamten Aufenthalts ihre Aufsichts- und Fürsorgepflicht wahrzunehmen. Dies bedeutet, dass ein Aufsichtsführender die ganze Nacht in der Unterkunft der Schüler anwesend sein muss, um sowohl als Ansprechpartner bei möglichen auftretenden Problemen da zu sein, als auch um eventuell nötige Kontrollen vorzunehmen. Ein Verlassen der Unterkunft durch die zur Aufsichtsführung Verpflichteten führt daher zu einer Aufsichtspflichtverletzung.“ – Vorschriften zur Aufsicht einer Klassenfahrt in Bayern
Konsequenzen
Bei starkem Alkoholkonsum droht sogar die Heimreise!
Trotz aller Präventionsmaßnahmen, Regelsetzung und Abstimmung mit den Eltern kann es vorkommen, dass einige Schüler auf Klassenfahrt gesetzte Grenzen überschreiten. Der Lehrer, der auf der Fahrt auf sich allein gestellt ist, hat nun verschiedene Möglichkeiten der Reaktion, zwischen denen er abwägen muss: Ein Auge zudrücken, Verwarnung, den Schüler sofort nach Hause schicken, Klassenverweis- und/oder Schulverweis? Was ist wann das richtige Mittel?
Es ist sowohl für Schüler und Eltern, als auch für den Lehrer selbst hilfreich, Konsequenzen schon im Vorfeld bestimmten Formen von Fehlverhalten zuzuordnen. So werden von Anfang an klare Regeln geschaffen und der Lehrer ist auf der sicheren Seite. Hoegg schlägt bei leichtem Alkoholgenuss eine Ausgangssperre vor, bei Betrunkenheit kann der Schüler dagegen ganz nach Hause geschickt werden. Alle Maßnahmen liegen jedoch letztendlich im Ermessen der Lehrkraft. Wichtig ist in jedem Fall immer, darauf zu achten, dass alle Schüler gleich behandelt werden. Wenn Ausnahmen gestattet werden, sollten diese für alle gelten.
Die sofortige Heimreise gilt in der Regel für starken Alkoholkonsum oder Nichteinhaltung der Nachtruhe, nächtliches Verlassen des Gebäudes oder Gewalt gegenüber Mitschülern. Die Kosten für die Heimreise des Kindes haben die Eltern zu tragen.
Um Streitigkeiten mit den Eltern und Schülern darüber zu vermeiden, ob ein Schüler wirklich alkoholisiert war oder nicht, sollte Folgendes von Vornherein klargestellt werden:
„Zu der Frage der Eltern, wer denn entscheidet, wie betrunken ihr Kind ist, gibt es eine einfache und klare Antwort: Das entscheidet die Lehrkraft, also Sie, und zwar aufgrund des Augenscheins. […] Der Schüler muss einmal vorher verwarnt worden sein, bevor er von der Klassenfahrt ausgeschlossen werden kann. Achten Sie unbedingt darauf, diese Verwarnung und den Anlass aktenkundig zu machen, denn der Ausschluss von einer Klassenfahrt ist ein Verwaltungsakt, der mit Widerspruch angefochten werden kann.“ – Günther Hoegg, SchulRecht! für schulische Führungskräfte
Klassenfahrten Deutschland
Im Herzen Europas
Diese Vorteile bietet Deutschland für Sie:
- Vielfältige Ziele in ganz Deutschland für jedes Alter
- Unterkünfte nach Wahl: Hostels, Ferienanlagen, Aktiv-Camps, u.v.m.
- Umweltfreundliche Anreise mit Bus, Bahn und Fernbus
- Umfangreiche Programme für alle Klassenstufen
Hoegg rät sogar dazu, ein Alkoholmessgerät mitzunehmen, welches von der Schule angeschafft werden kann.
„Schaffen Sie ein Alkoholmessgerät an, mit dem man über die Atemluft verlässlich den Blutalkoholgehalt überprüfen kann. Ein solches Gerät in ordentlicher Qualität kostet etwa 100 Euro, aber es kann ja von allen Lehrern der Schule genutzt werden. Auszutauschen sind lediglich die Mundstücke. Das Blasen in ein solches Gerät ist auch, anders als die Blutentnahme, keine Körperverletzung.“ – Günther Hoegg, SchulRecht! für schulische Führungskräfte
Ein besonderer Fall ist immer der letzte Abend einer Klassenfahrt, denn die „Strafe“, vorzeitig nach Hause geschickt zu werden, funktioniert dann nicht mehr. Deshalb sollte der Lehrer an diesem Abend besonders aufmerksam sein.
An diesem Tag bietet es sich an, mit der Klasse körperlich anstrengende Ausflüge zu unternehmen oder Sport zu treiben, so dass die Schüler am Abend zu müde sind, um über die Stränge zu schlagen.
Spaß haben ohne Alkohol
Neben Verboten und Regeln gibt es noch andere Einflussfaktoren, die dafür sorgen können, dass die Klassenfahrt unter einem guten Stern steht. Ein ausgewogenes Programm mit sportlichen Aktivitäten oder Workshops, bei denen die Schüler selbst kreativ werden können, kann beispielsweise dafür sorgen, dass der Gedanke, sich am Abend zu betrinken, erst gar nicht aufkommt. Als Lehrer hat man immer die Möglichkeit, mit den Schülern gemeinsam über einen Zielort zu entscheiden. Diese Chance sollte auch genutzt werden, denn eine Klassenfahrt soll von Schüler- und Lehrerseite akzeptiert werden, damit sie auch unter erzieherischen Gesichtspunkten ein Erfolg wird. Der Ablauf der Klassenfahrt sollte gut strukturiert sein und eine Balance zwischen Freizeit und geplanten Ausflügen schaffen. Dabei sollten auch die Interessen der Schüler respektiert werden.
Zu einer positiven Stimmung während der Klassenfahrt trägt auch das Verhalten des Lehrers bei. Um zu vermeiden, dass der Lehrer völlig im Stress versinkt oder unausgeschlafen ist, weil er nachts die Aufsichtspflicht alleine wahrnehmen musste, ist es nicht nur ratsam, sondern oft auch vorgeschrieben, seine Verantwortung mit einer zweiten Aufsichtsperson zu teilen. Die Klassenfahrt sollte also mit einem Erzieher, einem zweiten Lehrer oder einem Elternteil gemeinsam angetreten werden. Sich die Aufsichtspflicht zu teilen und eine Ansprechperson zur Beratung im Ernstfall zu haben, kann für den Lehrer nicht nur eine wichtige psychische und physische Entlastung sein. Zu zweit ist es unter Umständen auch einfacher, sich bei Regelüberschreitung vor einer Schülergruppe Respekt zu verschaffen.
Eine Alternative zum Alkoholverbot kann, gerade bei volljährigen Schülern, der kontrollierte Genuss von Alkohol sein. Um die Lehrkraft zu entlasten, gibt es sogar Einrichtungen, die die Kontrolle des Alkoholkonsums von Jugendlichen übernehmen, es den Schülern jedoch trotzdem ermöglichen, ein echtes Gefühl von Nightlife zu bekommen. Auf Klassenfahrt in Berlin und München ist ein Besuch eines der angesagten D-Light Clubs immer ein Highlight. Hier bringen bekannte DJs Schülergruppen zu angemessenen Preisen zum Tanzen. Vor Beginn der Party bestimmt der Lehrer, ob den Jugendlichen der Konsum von Alkohol grundsätzlich erlaubt sein soll oder nicht. Die Schüler erhalten dementsprechend verschiedenfarbige Armbänder. Dadurch lässt sich die Anzahl der alkoholischen Getränke reglementieren. Der Besuch eines D-Light Clubs kann eine frische und zugleich sichere Idee für den letzten Abend einer Klassenfahrt sein, die bestimmt den Zuspruch der Schüler finden wird.
Erfahrungen im Umgang mit Alkohol
Die Problematik “Alkohol auf Klassenfahrten” ist ein kontrovers diskutiertes Thema, vor allem in den Medien. Kein Wunder, dass es verschiedene Handlungsempfehlungen und Meinungen dazu gibt. Letztendlich entscheidet jede Lehrkraft individuell, wie sie mit dem Thema umgeht. Das Verhältnis mit den Schülern sowie deren Verhalten spielen dabei eine entscheidende Rolle und geben den Ausschlag dafür, wie der Lehrer Verstöße ahndet. Dabei ist besonders wichtig: Die Schüler müssen lernen, zu verstehen, dass ihr Handeln Konsequenzen hat.
Wie Lehrkräfte selbst mit der Problematik „Alkohol auf Klassenfahrt“ umgehen und welche Regeln sie für ihre eigenen Klassen aufgestellt haben, haben wir in einigen Lehrerstimmen eingefangen.
Referendarin an einem Gymnasium
„Als Referendarin habe ich erst an einer Klassenfahrt teilgenommen, mit meiner 10. Klasse. Wir hatten gar keine Probleme mit Alkohol. Die Schüler durften zu unserem Partyabend in unserer Unterkunft ein bis zwei Bier trinken und das wurde auch gut angenommen.“
Lehrer an einem Gymnasium
„Wir waren auf Klassenfahrt an der Ostsee. Wir hatten Selbstverpflegung und das hat auch sehr gut funktioniert. Die Schüler haben sich gut vorbereitet und es gab auch keinerlei Alkoholexzesse. Natürlich muss man nachts schon ein bis zwei Kontrollgänge machen, aber wenn alle leise sind und nicht über die Gänge huschen, ist alles gut.“
Lehrerin an einer Hauptschule
„Unsere Kinder brauchen klare Regeln und präzise Ansagen. Fehlverhalten müssen Konsequenzen folgen und da gibt es keine Ausnahmen. Ansonsten ist es kaum möglich eine Klassenfahrt zu veranstalten. Auf der letzten Klassenfahrt mussten wir des Öfteren Zimmerkontrollen machen und jeden wieder auf sein Zimmer schicken. Vorzeitig nach Hause geschickt haben wir aber niemanden.“
Referendar an einem Gymnasium
„Natürlich muss man als Lehrer (vor allem als junger) nach außen hin immer strikt die Linie vertreten, die das Gesetz vorgibt, also bei Schulfahrten absolutes Alkoholverbot. In der Praxis vermute ich mal (und das wird auch die Linie sein, die ich fahren werde) sieht es natürlich immer ein wenig anders aus. Es ist schwierig, kategorisch von der einen oder anderen Seite auszugehen, sondern man würde wohl von Fall zu Fall entscheiden. Es hängt also von der Klasse/den Schülern ab, mit der/denen man unterwegs ist und ob man dieser/n vertrauen kann oder nicht. Erlauben würde man es natürlich offiziell dennoch nicht, aber man würde vielleicht mal in die andere Richtung schauen, wenn Schüler in Maßen dem Alkohol frönen. Solange man nicht befürchten muss, Schüler mit Alkoholvergiftung in das Krankenhaus fahren zu müssen oder am nächsten Morgen die Hälfte über dem Klo hängt und deshalb nicht am Tagesprogramm teilnehmen kann, halte ich es (auch abhängig vom Alter) für vertretbar, den Schülern die Freiheit zu lassen, sich ein wenig zu amüsieren und auch eine gewisse Eigenverantwortung zu entwickeln, was ja schließlich auch erklärtes Erziehungsziel der Schule ist.“
Lehrerin an einer Gesamtschule
„Ab einem gewissen Alter der Schüler muss man als Lehrer einfach realistisch genug sein und wissen, dass Alkohol bei vielen Schülern am Wochenende schon eine Rolle spielt. Nicht zuletzt wird ja auch in der Schule damit geprahlt, was am Wochenende alles getrunken wurde. Aus diesen Gesprächen geht auch eindeutig hervor, dass es sich dabei nicht um 1-2 Getränke handelt. Deshalb würde ich immer generell vor Beginn der Klassenfahrt ein absolutes Alkoholverbot vorgeben. Das Mitbringen von alkoholischen Getränken ist bei mir absolut verboten und wird mit Ausschluss von der Klassenfahrt geahndet. Da ich als Klassenlehrer meine Klasse (und damit meine „Troublemaker“) aber auch sehr gut kenne und einschätzen kann, ob sie vernünftig genug sind oder nicht, würde ich nach Situation spontan entscheiden, ob man am letzten Abend eine Ausnahme machen kann oder nicht. Dies würde ich allerdings auch nur bei besonderen Anlässen tun, wie zum Beispiel einer Abschlussfahrt! Wenn dies der Fall sein sollte, würde es sich in jedem Fall auf ein gemeinsames Getränk beschränken (unter Beobachtung quasi) und auch nur auf einen Abend. Da die Schüler bei einer Klassenfahrt auch immer Freizeit haben, hat man hierbei natürlich auch nicht die absolute Kontrolle. Diesen Freiraum bekommen meine Schüler auch von mir, da das Vertrauensverhältnis stimmt. Das heißt meine Schüler müssen nicht damit rechnen, dass ich alle fünf Minuten mit einem Atemtestgerät um die Ecke komme. Dies würde sich dann entsprechend ändern, wenn das Vertrauen enttäuscht wird oder sich Verdachtsfälle (= offensichtlich stark alkoholisierte Schüler) ergeben, die ich nicht mehr verantworten kann!“
Lehrer an einem Gymnasium
„Alkohol und Klassenfahrten sind auf jeden Fall nur schwer trennbar, trotz Belehrungen usw. Als Grundlage dient die Verwaltungsvorschrift „Schulfahrten“ vom Kultusministerium/SBA. Gegenwärtig zeichnet sich schulübergreifend der Trend ab, dass Lehrer bestimmte Zielorte kategorisch ausschließen oder Klassenfahrten generell ablehnen. Ursache hierfür sind natürlich einschlägige Negativerfahrungen.“
Lehrer an einem Gymnasium
„Alkohol auf Klassenfahrten ist grundsätzlich verboten und das lassen wir uns auch von den Eltern bestätigen. Ein Kollege hatte mal den kleinen Finger gereicht (“…ich habe nichts gegen ein bis zwei Bier am Abend”) und dies wurde gnadenlos ausgenutzt und er hat in der Nacht die Eltern eines volltrunkenen Kindes angerufen und um Abholung gebeten. Der Vater ist nach Weimar gefahren und hat seinen Sohn abgeholt. Also die Lehrer achten streng darauf, dass nichts getrunken wird. Ich bin nur mit der Klassenstufe 7 im Skilager und da besteht das Thema noch nicht. Klassenstufe 10 fährt nach Weimar und die 12. Klasse macht eine Abschlussfahrt in den Harz oder auch in andere Richtungen. Aber auch hier herrscht Alkoholverbot, da es ja eine Schulveranstaltung ist.“
Lehrerin an einem Gymnasium
„Da bei einer Klassenfahrt wenige Lehrer/-innen eine große Gruppe von Schülern betreuen muss, denke ich, dass es am einfachsten ist, wenn das Mitbringen und der Konsum von Alkohol prinzipiell untersagt ist. Niemand kann sich darauf verlassen, dass die Schüler/-innen nur “in Maßen” trinken und man kann es nicht einigen erlauben und anderen nicht. Prinzipiell kann das natürlich jeder selbst entscheiden bzw. die Eltern und die Schüler/-innen (sollten sie nicht volljährig sein). Da man als Lehrer/-in jedoch die Verantwortung für die ganze Gruppe hat, ist es die sicherste Variante, wenn einfach niemand trinkt. Das heißt nicht, dass Alkohol an sich verteufelt wird. Mit den Schüler/-innen gemeinsam würde ich nicht trinken. Das überschreitet eine Grenze, die man sich unbedingt bewahren sollte. Das sind schließlich nicht meine Freunde, mit denen ich meine Freizeit verbringe, sondern meine Schüler/-innen, die sich jederzeit auf mich verlassen können müssen und da sollte ich in ihrer Gegenwart weder angetrunken, noch betrunken sein.“
Lesetipp
Linksammlung
- Arbeitsgemeinschaft Suchtvorbeugung im Kreis Warendorf: „Suchtpräventive Handreichungen für Klassen- und Studienfahrten“
- Hoegg, Günther : „SchulRecht! für schulische Führungskräfte„, Beltz Verlag, 2011
- Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung Hamburg: „Handreichung Schulfahrten“
- Gesetze: Website
- KMK: Website
- Günther Hoegg: Schulrecht! Für schulische Führungskräfte
- Jugendschutzgesetz (JuSchG) vom 23. Juli 2002:Website
- Projekt- und Ideendatenbank „Gemeinsam gegen Alkoholmissbrauch bei Jugendlichen:Website
- D-Light Clubs:Website
Bildnachweis
- Titelbild/ pixabay
- Jugendliche genießen einen Drink/ Atout France
- Jugendlicher trinkt Alkohol: Photographee.eu/ Shutterstock.com