Hohe Aufwendungen aber auch hohes Sparpotenzial
In unserer Gesellschaft spielen Steuern eine zentrale Rolle. In diesem Blogbeitrag erfahren Sie, wie Sie als Lehrkraft durch geschickte Steuerplanung ihre finanzielle Belastung reduzieren und Steuern sparen können. Dies reicht von der Absetzbarkeit des heimischen Arbeitszimmers über die Pendlerpauschale bis zum Eintritt in den Freizeitpark während einer Klassenfahrt. Die wichtigsten Punkte im Überblick:
Das Arbeitszimmer: Neuerungen 2023
Damit das Arbeitszimmer steuerlich geltend gemacht werden kann, gab der Staat bislang sehr strikte Richtlinien vor. Der größte Knackpunkt: Das Arbeitszimmer darf ausschließlich für die berufliche Tätigkeit genutzt werden. Der Anteil der privaten Nutzung darf maximal 10 Prozent betragen, zum Beispiel die Erledigung privater Post am Schreibtisch.
Ärgerlich ist dies vor allem für jüngere Lehrkräfte und Großstädter, die in eher kleinen Wohnungen leben und nicht im komfortablen Eigenheim mit ausreichendem Platz für ein seperates Arbeitszimmer. Eine Arbeitsecke im Wohn- oder Schlafzimmer konnte bislang nicht abgesetzt werden.
Seit dem 01.01.2023 ist die sogenannte Homeofficepauschale fest im Steuerrecht verankert. Für Ihre Steuererklärung 2022 gelten pro Tag 5€ Pauschale pro Tag im Homeoffice. Seit 2023 gilt:
- Absetzbar sind 6€ pro Tag bis maximal 1260€ (also 210 Tage).
- Die Werbungskostenpauschale beträgt 1230€
- Für die Tage im Homeoffice kann keine Pendlerpauschale (30 Cent pro Kilometer) geltend gemacht werden.
Die Pendlerpauschale bringt pro Kilometer 30 Cent, ab dem 21. Kilometer 38 Cent. Wenn Sie also täglich 20 Kilometer mit dem Auto zur Schule und zurück fahren, können sie 6€ von der Steuer absetzen.
- 1 Tag im Homeoffice: 6€ Pauschale
- 20 Km im Auto zur Schule und zurück: 6€ Pauschale
Klassenfahrten Gardasee
Sport, Spaß und Kultur
Diese Vorteile bietet der Gardasee für Sie:
- Kurze Anreisewege nach Venedig, Verona und Mailand
- Vielfältige Unterkünfte: Zentrale Hotels und weitläufige Ferienanlagen
- Tolle Fachprogramme: Sport und Deutsch
Unklar ist noch, wie der Anteil an laufenden Kosten des Hauses bei der neuen Homeoffice-Pauschale berechnet wird, vermutlich sind diese jedoch bereits mit der Pauschale abgegolten.
Für das normale Arbeitszimmer gilt die Formel:
Fläche des Arbeitszimmers : Gesamtfläche x 100
Als Beispiel: Sie leben in einer 120 Quadratmeter großen Vierzimmerwohnung, in der Sie ein 15 Quadratmeter großes Zimmer ausschließlich als Arbeitszimmer nutzen:
15 : 120 x 100 = 12,5
Sie können dann 12,5% der Miete, Strom- und Heizkosten steuerlich geltend machen.
Werbungskosten
Als Werbungskosten gelten alle Ausgaben, die unmittelbar mit der Arbeit zusammenhängen. Lehrkräfte haben hier zahlreiche Möglichkeiten zur Reduzierung der Steuerlast:
Arbeitsmittel
Alle Gegenstände, die Sie zur beruflichen Nutzung erwerben, sind als Arbeitsmittel und damit als Werbungskosten absetzbar:
- Rein beruflich genutzte Laptops/PCs/Tablets, etc.
- Taschenrechner
- Drucker und Druckertinte
- Aktenordner
- Papier und Schreibmaterialien
- Aktentasche oder Rucksack
- Büromöbel für das Arbeitszimmer
Wichtig dabei: Gegenstände mit längerer Nutzungsdauer müssen über die voraussichtliche Nutzungszeit abgeschrieben werden. Seit 2021 sind allerdings elektronische Geräte wie Laptop oder Drucker in voller Höhe von der Steuer absetzbar. Dinge wie Büromöbel sind jedoch über 13 Jahre hinweg abzuschreiben. Hier finden Sie sämtliche AfA-Tabellen (Absetzung für Abnutzung) des Bundesfinanzministeriums, mit denen Sie in die Tiefen des deutschen Steuerwesens eintauchen können.
Fortbildungen
Zahlt Ihr Arbeitgeber (also das Kultusministerium) nicht für Fortbildungen, können Sie selbstfinanzierte Fortbildungskurse ebenfalls als Werbungskosten geltend machen. Dabei spielt es keine Rolle, um welche Fortbildung es sich handelt, solange sie Bezug zur Arbeit hat. Dies kann ein Seminar zur besseren Konfliktlösung in der Schule sein, eine technische Fortbildung zum Umgang mit Whiteboards oder Tablets im Unterricht oder ein Sprachtraining für Ihre Stimme.
Fachliteratur
Für Fachliteratur setzt das Finanzamt einen Pauschalbetrag von 110€ pro Jahr an. Je nach Unterrichtsfach und jährlichen Ausgaben kommen Sie besser weg, wenn Sie sämtliche Bücher, Zeitschriftenabonnements, etc. einzeln geltend machen.
Kommunikation
Sie können 20€ pro Monat für Telefon und Internet als Werbungskosten ansetzen, da Sie als Lehrkraft häufiger mit Eltern und Schüler:innen online und telefonisch kommunizieren, Ausflüge und Klassenfahrten organisieren und mehr.
Weitere Pauschalen
Pro Jahr können Sie 16€ Kontoführungsgebühren pauschal absetzen. Sind Sie Mitglied in einem Verband wie dem Deutschen Beamtenbund, können Sie die Mitgliedsgebühr absetzen.
Klassenfahrten steuerlich absetzen
Eine Klassenfahrt gilt als Dienstreise. Alle Kosten, die Sie aus eigener Tasche zahlen müssen, können Sie anschließend steuerlich geltend machen:
- Anreise (Bahn- oder Flugticket, Anteil an der Reisebusmiete)
- Übernachtungskosten
- Verpflegungsmehraufwand
- Reisenebenkosten (Eintrittsgelder für Museen, Sportstätten, Freizeitparks, etc.)
Sollte es während der Klassenfahrt zu einem Unfall kommen, gilt dies als Arbeitsunfall. Sämtliche Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem Unfall entstehen, können als Werbungskosten abgezogen werden. Allerdings gilt dies nur, wenn sich der Unfall bei einem offiziellen Programmpunkt ereignet. Stürzen Sie bei einer gemeinsamen geführten Radtour entlang der Berliner Mauer vom Leihrad, ist dies ein Dienstunfall. Stolpern Sie beim privaten Spaziergang über eine Bürgersteigkante und brechen sich das Bein, während die Schüler:innen Freizeit genießen, ist dies kein Dienstunfall. Mehr zur rechtlichen Situation auf Klassenfahrten lesen Sie hier.
Sie können auch eine private Vorbereitungsfahrt für die Klassenfahrt als Dienstreise geltend machen. Allerdings müssen Sie belegen können, dass Sie den größten Teil der Zeit am Zielort tatsächlich mit Vorbereitungen verbracht haben. Beispielsweise indem Sie mehrere Unterkünfte besucht und mit mehreren Veranstaltern von Workshops gesprochen haben, um die jeweils besten auszusuchen.
Steuererklärung lohnt sich
Für Lehrer lohnt sich die Steuererklärung grundsätzlich. Wägen Sie ab, ob Sie die Homeofficepauschale in Höhe von 1.260€ nutzen wollen oder ob Ihre Ausgaben so hoch waren, dass die Anrechnung aller Einzelposten die Summe von 1.230€ übersteigt.
Seit dem Beginn der Corona Pandemie wurde die Homeofficepauschale eingeführt, und seit dem ersten Januar 2023 ist diese fest im Steuerrecht verankert. Es lässt sich davon ausgehen, dass sie nicht mehr abgeschafft wird, denn sie beendet eine enorme Ungleichbehandlung zwischen Arbeitnehmenden, denen ein eigenes Arbeitszimmer zur Verfügung steht, und denen, die sich keinen Umzug oder den Erwerb einer größeren Immobilie leisten können. Dies ist auch für Lehrkräfte in Zeiten explodierender Immobilienkosten und Mietpreise schließlich immer häufiger der Fall.
Bildnachweis
- Titelbild: ©Rudolf Ortner/ PIXELIO
- Büro: Shutterstock
- Fachliteratur: Shutterstock
- Blick auf ein Formular für die Steuererklärung/ pixabay