Bei jeder Klassenfahrt nach Berlin sollte ein Besuch in einer Gedenkstätte nicht fehlen. Neben dem Bund fördern die Länder Fahrten zu Gedenkstätten durch teils sehr unterschiedliche Strukturen und Programme. Internationale Begegnungsprojekte werden vorrangig durch die internationalen Jugendwerke unterstützt, aber auch eine Förderung durch die Europäische Union ist im Kontext größerer Projekte möglich.
In sämtlichen Bereichen der Bildungsförderung in Deutschland – so auch im Bereich der Förderung von Gedenkstättenfahrten – dominieren nach wie vor öffentliche antragsbasierte Fördermittel. Meist wird unterschieden zwischen multi- bzw. bilateralen Fördermitteln (beispielsweise durch eine EU-Förderung oder vom Deutsch-Polnischen Jugendwerk), nationaler Förderung (durch die Bundesstiftung Aufarbeitung der SED-Diktatur) und landesweiter (Landeszentralen für politische Bildungsarbeit) oder regionaler / kommunaler Förderung. Daneben können Bildungseinrichtungen Fördermittel bei Stiftungen beantragen. Im Idealfall lassen sich diese Fördermittel durch eine gezielte Spendenakquise ergänzen und zu einem „Fördermix“ kombinieren. Je professioneller die Einrichtung hier aufgestellt ist, desto erfolgreicher wird die Mittelbeschaffung ausfallen. Gut entwickelte Standards und Routinen können den Zeitaufwand erheblich reduzieren.
Hier finden Sie eine Checkliste zur Entwicklung eines Antragskonzepts.
Förderung auf Landesebene
Die Förderung von Fahrten zu Gedenkstätten der SED-Diktatur ist in den 16 Bundesländern sehr unterschiedlich organisiert. Ebenso wie sich individuelle Schwerpunkte ausprägt haben, lässt sich auch keine übergreifende Regel bei möglichen Ansprechpartner:innen oder Geschäftsbereichen feststellen. Nicht berücksichtigt werden im untenstehenden Katalog die Möglichkeiten kommunaler Förderung. Die Möglichkeiten, in denen die Landesbehörden als Zentralstellen für bundesweite Förderprogramme (internationaler Jugendaustausch, Kinder- und Jugendplan usw.) agieren, sind hier ebenfalls nur teilweise dargestellt. Angesichts der Fülle der Förderprogramme besteht trotz intensiver Recherche kein Anspruch auf Vollständigkeit oder Gewähr auf Korrektheit der Angaben.
Baden-Württemberg
Das Land Baden-Württemberg fördert keine Fahrten zu Gedenkstätten der DDR-Geschichte. Auf Basis des „antitotalitären Konsenses“ des Grundgesetzes unterstützt die Landeszentrale für politische Bildung jedoch aus Landesmitteln die „Sammlung zur Geschichte der DDR“ des Vereins „Gegen Vergessen e.V.“ in Pforzheim. Der Verein kann damit interessierten Besuchergruppen einen kostenlosen Besuch und eine Betreuung durch ihr Personal anbieten. Ein Besuch der Sammlung sollte vorher abgestimmt werden.
Auf der Homepage des Museums finden Sie weitere Informationen.
Bayern
Die Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit fördert Klassenfahrten zu den bayerischen KZ-Gedenkstätten Dachau und Flossenbürg sowie zum Deutsch-Deutschen Museum Mödlareuth.
- Kriterien: Mittel-, Haupt- und Förderschulen ab der 8. Jahrgangsstufe, Gymnasien, Realschulen und berufliche Schulen ab 9. Jahrgangsstufe.
- Gruppengröße: Die Förderung erfolgt je „angefangene 60 teilnehmende Schüler:innen“
- Förderhöhe: 1 Euro pro Kilometer zur nächstgelegenen Gedenkstätte.
- Abgabefristen: bis zu einem Monat nach der Fahrt, der Besuch muss von der Gedenkstätte bestätigt werden.
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Berlin
In Berlin werden keine Fahrten zu Gedenkstätten der SED-Diktatur gefördert. In der Gedenkstätte Hohenschönhausen (ehemalige Untersuchungshaftanstalt des Ministeriums für Staatssicherheit) finanziert der Berliner Senat drei halbe Lehrerstellen für die Entwicklung und Durchführung der pädagogischen Arbeit. Für Schulklassen ist die Durchführung eines Projekttages in Hohenschönhausen bei einer Kostenbeteiligung von 75,- Euro möglich. Dieses Angebot können auch Schulklassen außerhalb Berlins zum gleichen Preis buchen. In der ca. 5-stündigen Veranstaltung sind eine Führung, die pädagogische Betreuung der jeweiligen Projektarbeit und Arbeitsmaterialien enthalten. Außerdem werden ein 3-stündiges Seminar (Führung und Zeitzeugengespräch, Kosten 50,- Euro) und eine 2-stündige Führung (25,- Euro) angeboten.
Hier finden Sie weitere Informationen und Möglichkeiten zur Anmeldung.
Für Schulen bietet der Berliner Landesbeauftragte für Stasiunterlagen die Durchführung von Seminaren und Projekttagen zur DDR-Geschichte an. Er informiert über Angebote an Gedenkstätten, berät Multiplikator:innen bei der Vorbereitung von Gedenkstättenfahrten oder eigenen Rechercheprojekten, begleitet einschlägige Qualifikationsarbeiten von Schüler:innen und vermittelt Kontakte für mögliche Zeitzeugengespräche. Der Unterstützung in methodischen Fragen der oral history und allgemein der Quellenarbeit gilt besonderes Augenmerk. Anfallende Kosten für Fahrten oder Honorare an Zeitzeugen:innen können nur in besonderen Fällen übernommen werden. Grundsätzlich ist im Vorfeld eine Kontaktaufnahme mit der Behörde erforderlich.
Brandenburg
Laut Bildungsministerium unterstützt Brandenburg ab Februar 2016 Schulfahrten nach Polen, wenn sie den Besuch mindestens einer Gedenkstätte zu den Gewaltverbrechen des NS-Regimes beinhalten. 2016 stehen dem Haushalt des Bildungsministeriums dafür insgesamt 100.000 Euro für die öffentlichen und freien Schulträger oder die Schulfördervereine zur Verfügung. Pauschal bedeutet das für jede:n Schüler:in 40 Euro Unterstützung für eine Gedenkstättenfahrt.
Die Förderung wird durch die vier staatlichen Schulämter in Brandenburg vergeben, die weitere Informationen geben können.
In Brandenburg gibt es für Fahrten zu Gedenkstätten der SED-Diktatur keine Zuschüsse. Im Rahmen der Förderung der außerschulischen Jugendbildung und Jugendbegegnung ist jedoch die Förderung von historisch-politischen Projekten möglich, die sich mit der SED-Diktatur auseinandersetzen. In diesem Zusammenhang können auch Fahrten zu entsprechenden Gedenkstätten finanziert werden. Ansprechpartner ist für landesweit arbeitende Einrichtungen das Landesjugendamt des Landes Brandenburg.
Weitere Informationen, unter anderem über die Richtlinie zur Förderung der Jugendbildung und Jugendbegegnung, finden Sie hier.
Auf lokaler Ebene können Träger einen entsprechenden Antrag beim zuständigen Jugendamt (Sachgebiet Jugendförderung) stellen.
Die Adressen der Jugendämter sind hier zu finden.
Zuwendungen für Gedenkstättenbesuche und -fahrten können von der Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur gewährt werden, falls diese in ein Projekt eingebettet sind, z.B. der Suche nach den Hintergründen eines/r Namensgebers:in einer Straße, Schule etc. Es besteht die Möglichkeit, bei der Vorbereitung eines Projektes auf die Expertise der Behörde zurückzugreifen.
Bremen
Die Bremer Landeszentrale für politische Bildung fördert keine Gedenkstättenfahrten von Schulen oder Jugendgruppen an Orte der SED-Diktatur. Im Rahmen der eigenen Tätigkeiten werden jedoch Veranstaltungen in dem Kontext DDR-Geschichte durchgeführt, beispielsweise auch im Rahmen von Fahrten nach Berlin. Hier steht in der Regel auch ein Besuch in der Gedenkstätte Hohenschönhausen auf dem Programm.
Hamburg
Gefördert werden Gedenkstättenfahrten im Rahmen der allgemeinen Förderung politischer Bildungsarbeit durch die Landeszentrale für politische Bildung Hamburg.
Zuständige Antragsstelle ist die Landeszentrale für politische Bildung. Der Antrag muss spätestens vier Wochen vor der geplanten Durchführung gestellt werden.
Hessen
Gefördert werden zum einen Fahrten hessischer Schüler:innengruppen in die beiden Grenzmuseen „Point Alpha“ (Rasdorf) und „Schifflersgrund“ (Asbach-Sickenberg). Es können Zuschüsse zu Fahrtkosten, Eintrittsgeldern und Führungen gewährt werden.
Antragsstelle ist die Hessische Landeszentrale für politische Bildung, Referat Direktor. Zugelassene Träger sind hessische Schulklassen und Träger der Jugendarbeit.
Außerdem wird der Besuch hessischer Schulklassen in der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen unterstützt mit der Förderung eines Projekttages.
Zuständige Antragsstelle ist die Hessische Landeszentrale für politische Bildung, Schwerpunkt Politisch-Historische Aufarbeitung der SED-Diktatur. Zugelassene Träger sind hessische Schulklassen, Lehrerinnen und Lehrer.
Mecklenburg-Vorpommern
Die Förderung von Gedenkstättenfahrten im Bereich der außerschulischen Bildung in Mecklenburg-Vorpommern erfolgt nach der Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur politischen Bildung vom 22.11.2005. Kriterien dafür sind:
- Alter: mind. 14 Jahre
- Gruppengröße: Mind. 10 Teilnehmende, davon mind. 80% mit Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern. Ausgaben für Teilnehmer/innen aus anderen Bundesländern werden nicht als zuwendungsfähig anerkannt.
- Förderung: Die Förderung beträgt bis zu 50% der als zuwendungsfähig anerkannten Gesamtausgaben. Max. werden 50,- Euro pro Teilnehmer:in / Tag als zuwendungsfähig anerkannt. Es wird eine Eigenbeteiligung durch den oder die Antragstellende:n von mindestens 20% erwartet, die verbleibenden 30% können durch Dritte erbracht werden.
- Abgabefristen: Mindestens vier Wochen vor Fahrtbeginn, spätestens zum 31. August des laufenden Jahres.
- Zugelassen sind Träger der politischen Bildung sowie Kommunen, Institutionen, Vereine oder Einzelpersonen.
Zuständige Antragsstelle ist die Landeszentrale für politische Bildung Mecklenburg-Vorpommern.
Die Förderung schulischer Gedenkstättenfahrten erfolgt auf Grundlage einer eigenen Richtlinie über die zuständigen staatlichen Schulämter. Kriterien sind hier:
- Alter: Klassenstufe 8-10 allgemeinbildender Schulen
- Förderung: Festbetrag, bis zu 10 Euro pro Teilnehmer:in
- Abgabefristen: Mindestens zwei Monate vor der geplanten Fahrt beim zuständigen Schulamt. Die Abrechnung soll in den zwei auf die Fahrt folgenden Monaten erfolgen.
- Zugelassene Träger: Schulen
Antragstelle sind die zuständigen Schulämter. Weitere Informationen, Antragsformulare und ein Leitfaden zur Vorbereitung von Gedenkstättenfahrten finden Sie im Portal der Landesregierung.
In Mecklenburg-Vorpommern sind direkte Zuwendungen für Gedenkstättenfahrten über die Landesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR nicht möglich. Falls aber diese Fahrten innerhalb eines größeren Projektes zur Aufarbeitung des Unrechts in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) bzw. der DDR stattfinden sollen, kann eine Zuwendung gewährt werden. Eine vorherige Absprache ist erforderlich.
Hier finden Sie mehr Informationen zur Projektförderung.
Niedersachsen
Fahrten zu Gedenkstätten des SED-Unrechts können im Rahmen eines internationalen Jugendaustausches stattfinden. Es gilt die Richtlinie des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration.
Nordrhein-Westfalen
Für Gedenkstättenfahrten kann derzeit die finanzielle Förderung aus Mitteln des Kinder- und Jugendförderplanes (KJFP) beantragt werden. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Landesjugendamtes. Darüber hinaus wird die internationale Jugendarbeit an Orten der Erinnerung in Europa für Jugendbegegnungen an Orten, wo im Zweiten Weltkrieg Verbrechen an der Zivilbevölkerung geschahen, gefördert.
Rheinland-Pfalz
Gedenkstättenfahrten für Schulklassen können in Rheinland-Pfalz über eine Fördermöglichkeit des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur gefördert werden, das Projekte des demokratischen und sozialen Lernens unterstützt. Dabei unterscheidet das Ministerium nicht zwischen Gedenkstättenarbeit zum Nationalsozialismus oder zur SED-Diktatur, sondern fördert nach den pädagogischen Angeboten. Eine Nachhaltigkeit der Maßnahmen und die Verankerung der Thematik im Schulunterricht sind verpflichtend. Fahrten können mit bis zu 1000,- Euro unterstützt werden, womit entstehende Sachkosten, Fahrtkosten oder Honorare beglichen werden können. Das Ministerium weist auf die guten Kontakte zur Stiftung Aufarbeitung und der Gedenkstätte Hohenschönhausen hin, die für eine Vorbereitung und Ergänzung einer Maßnahme genutzt werden können.
Weitere Informationen und das entsprechende Antragsformular finden Sie hier.
Saarland
Das saarländische Landesjugendamt unterstützt Bildungsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche, zu denen auch Fahrten zu Gedenkstätten der SED-Diktatur zählen können, über das Kinder- und Jugendförderungsgesetz.
- Alter: Zwischen 6 und 27 Jahren
- Gruppengröße: Max. 40 Teilnehmer:innen
- Förderung: 11,28 Euro pro Tag und Teilnehmer:in als Fehlbetragsfinanzierung für Fahrt-, Sach- oder Honorarkosten
- Zugelassen sind Träger der Kinder- und Jugendarbeit, die ihren Sitz im Saarland haben.
Zuständige Antragsstelle ist das Landesjugendamt im Ministerium für Arbeit, Familie, Prävention, Soziales und Sport. Weitere Details zum Antragsverfahren und Sonderregelungen entnehmen Sie bitte direkt dem Gesetzestext.
Sachsen
Das Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz fördert Projekte und Maßnahmen, die eine besondere jugendpolitische Bedeutung haben bzw. einen sogenannten „überörtlichen Bedarf“ erfüllen. Gefördert werden Projekte mit Schüler:innen ab 6 Jahren.
Zuständige Antragsstelle ist der Kommunale Sozialverband Sachsen (KSV). Zugelassen sind Träger der freien Jugendarbeit.
Da sich die Richtlinien auf das gesamte Spektrum der jugendpolitischen Förderungen bezieht, ist es ratsam, direkt Kontakt mit dem KSV aufzunehmen, um eine auf den eigenen Bedarf ausgerichtete Antwort zu erhalten.
In Sachsen ist die pädagogische Arbeit in Gedenkstätten eng mit den schulischen Lehrplananforderungen verknüpft. Entsprechend haben sächsische Gedenkstätten Bildungsmaterial und Seminarkonzepte passend aufbereitet. Für Schulklassen sind Eintritt und Führung kostenfrei, eine weitergehende finanzielle Unterstützung besteht nicht. Eine Kontaktaufnahme mit den Gedenkstätten im Vorfeld wird erwartet. Für die außerschulische Bildung bietet die Sächsische Landeszentrale für politische Bildung selbst Seminare in der Gedenkstättenarbeit an. Veranstaltungen in diesem Kontext werden auch von der Stiftung Sächsischer Gedenkstätten durchgeführt.
Eine Förderung von Gedenkstättenfahrten durch den Sächsischen Landesbeauftragten für Stasi-Unterlagen ist grundsätzlich möglich und erfolgt als Zuwendung nach vorheriger Absprache mit der Behörde. Die Mittel sind beschränkt.
Kontakt und weitere Informationen gibt es hier (Ansprechpartnerin: Frau Dr. Aris).
Sachsen-Anhalt
Gedenkstättenfahrten werden im Rahmen der Maßnahmen allgemeiner politischer Bildung gefördert. Kriterien und Kontaktmöglichkeit:
- Alter: Mind. 15 Jahre
- Gruppengröße: Mind. 10 Teilnehmer:innen
- Förderung: Maximal 50% der entstehenden Kosten als Fehlbedarfsfinanzierung. In der zugrunde liegenden Richtlinie sind maximale Bemessungshöhen festgelegt. Es wird die Erhebung eines Teilnahmebeitrages erwartet.
- Abgabefristen: Bis zu acht Wochen vor Beginn der Fahrt
- Zugelassen sind Träger der Freien Jugendarbeit.
Antragstelle ist die Landeszentrale für politische Bildung Sachsen-Anhalt.
Schleswig-Holstein
Gedenkstättenfahrten zu Orten des SED-Unrechts werden in Schleswig-Holstein nicht gefördert. Auf Anfrage bietet der zuständige Referent der Landeszentrale für politische Bildung Vorträge in diesem Themenbereich an.
Thüringen
In Thüringen ist im schulischen Bereich für die Förderung von Gedenkstättenfahrten die „Richtlinie zur Förderung von unterrichtsbegleitenden und außerunterrichtlichen schulischen Maßnahmen an Thüringer Schulen“ vom 19. April 2008 (ABl.TMBWK 7/2008) maßgeblich.
Antragstelle ist das Staatliche Schulamt Weimar. Hier finden Sie weitere Details.
Von der Landeszentrale für politische Bildung werden Projekttage an Gedenkstätten Thüringens für schulische und außerschulische Bildungsträger gefördert. Kriterien und Kontaktmöglichkeit:
- Inhaltlicher Hintergrund für schulisches Handeln sind neben dem „Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit“ vom Dezember 2010 auch die Vorgaben der Thüringer Lehrpläne.
- Zugelassene Träger: Antragsteller:innen für derartige Projekte und Maßnahmen können neben den Schulträgern auch eingetragene Schulfördervereine oder öffentliche und freie Träger sein. Förderfähig sind nur Thüringer Schüler:innen mit Maßnahmen in Thüringen.
- Förderung: Sachmittel, Honorare oder auch Fahrtkosten. Die Förderung beträgt in der Regel höchstens 80% der als zuwendungsfähig anerkannten Gesamtkosten.
Antragstelle ist die Landeszentrale für politische Bildung.
Schulen bietet die Landesbeauftragte für Stasi-Unterlagen in Thüringen Quellen-Zeitzeugen-Projekte, die Betreuung von Seminarfacharbeiten, projektbezogenes Arbeiten im Rahmen des Unterrichtes an (auf Anfrage). Hier wird zunächst Quellenstudium anhand von Dokumenten vermittelt, anschließend können für die teilnehmenden Schüler:innengruppen Zeitzeugengespräche organisiert werden. Das Angebot ist kostenfrei, möglicherweise anfallende Fahrtkosten werden von den Schulgruppen selbst übernommen. Zur Vorbereitung wird um Kontaktaufnahme mit der Landesbeauftragten gebeten.
Zum politischen Bildungsangebot der Landesbehörde gehören Wanderausstellungen zur Thüringer Zeitgeschichte, deren Spektrum jährlich mit einem aktuellen Thema erweitert wird (2009 – Friedliche Revolution/Open Air, 2011 – Mauerbau/Open Air, 2012 – Zwangsaussiedlung/Rollup, 2013 – Volksaufstand 17.Juni). Zur Verbreitung setzt sie dabei auf die Kooperationen mit Schulen und anderen Einrichtungen: Diese sind eingeladen, ihre Räumlichkeiten als Ausstellungsort zur Verfügung zu stellen. Dies ist für die Kooperationspartner:innen kostenlos. In der Regel organisiert die Landesbeauftragte Transport, Versicherung, Info-Material und Begleitprogramm für Schüler:innen bzw. Besucher:innen der Einrichtung, während die Partner:innen vor Ort durch Raumbereitstellung und Medieninformation unterstützen.
Förderung auf Bundesebene
Die Bundeszentrale für politische Bildung/bpb fördert über ein breit strukturiertes Trägernetz Projekte und Aktivitäten der politischen Bildungsarbeit und des zivilgesellschaftlichen Engagements. Die finanzielle Unterstützung erfolgt auf der Basis der Förderrichtlinien und kann von Bildungseinrichtungen in Anspruch genommen werden, die zuvor ein sogenanntes Anerkennungsverfahren durchlaufen haben. Das Veranstaltungsangebot der externen Bildungseinrichtungen ist breit gefächert und umfasst auch Gedenkstättenfahrten, die in der Verantwortung der jeweiligen Trägereinrichtung durchgeführt werden. Eine finanzielle Unterstützung von Gedenkstättenfahrten ist nur über einen anerkannten Träger auf der Grundlage der Richtlinienförderung möglich.
Hier finden Sie Hinweise zur Förderung von Gedenkstättenfahrten von der Bundeszentrale für politische Bildung.
Förderung der Europäischen Union
Im Rahmen des Förderprogramms „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ fördert die EU die Erinnerungsarbeit von Stätten, Mahnmalen und Archiven, die sich mit Massendeportationen und Massenvernichtung sowohl in der Zeit des Nationalsozialismus als auch des Stalinismus befassen. Diese Projekte sollten der Erhaltung bestehender Gedenkstätten, der Reflexion oder der Bildung von Netzwerken dienen.
- Förderfähig sind entweder Veranstaltungen oder die Produktion und Verbreitung von Websites, Publikationen, Studien oder anderen Bildungsmaterialien, die diesen Zielen dienen. Veranstaltungen werden mit Pauschalbeträgen pro Teilnehmer:in bezuschusst, die je nach Land, in dem die Veranstaltung stattfindet, variieren. Bei Publikationen oder anderen Produktionen wird der Zuschuss auf der Grundlage eines Kosten- und Finanzierungsplanes berechnet. Er kann bis zu 70% der förderfähigen Kosten betragen und muss zwischen 10.000,- und 100.000,- Euro liegen.
- Abgabefrist: Pro Jahr gibt es in der Regel eine Antragsrunde. Die Projektlaufzeit kann bis zu 18 Monate betragen. Die aktuellen Antragsfristen finden Sie hier.
Das Förderprogramm „Jugend für Europa“ hat kein eigenständiges Budget zur Förderung von Gedenkstättenfahrten. Besuche von Gedenkstätten können aber Programmbestandteil von Jugendbegegnungen sein. In diesem Fall sind sie im gesamten Förderantrag der Jugendbegegnung zu berücksichtigen und zu budgetieren.
Viele Informationen zu weiteren Finanzzuschüssen für Klassenfahrten finden Sie in unserem Artikel „Förderungsmöglichkeiten für Klassenfahrten„.
Vom Förderprogramm „Jugend für Europa“ wurde auch eine entsprechende Handreichung publiziert:
Download
Seit 2014 gibt es ein von der EU beschlossenes Programm zur allgemeinen und beruflichen Bildung der Jugend. „Erasmus for all“ ist auf sieben Jahre ausgelegt und verfügt über ein Gesamtbudget von 14,7 Mrd. €, mit dem Freiwilligentätigkeiten, Studium, Ausbildung und grenzübergreifende Partnerschaften gefördert werden.
Linksammlung
- Antragskonzept: Website
- Gegenvergessen e.V. : Website
- KZ Dachau: Website
- KZ Flossenbürg: Website
- Deutsch Deutsche Museum Mödlareuth: Website
- Gedenkstätte Hohenschönhausen: Website
- Berliner Landesbeauftragte für Stasiunterlagen: Website
- Schulämter Brandenburg: Website
- Förderung der Jugendbildung: Website
- Jugendämter: Website
- Stadt Bremen: Website
- Hamburg: Website
- Hessen: Website
- Mecklenburg-Vorpommern: Website
- Leitfaden: Website
- Projektförderung: Website
- Rheinland-Pfalz: Website
- Weimar Schulamt: Website
- Förderung durch BpB: Website
Bildnachweis
- Titelbild: Gedenkstätte Hohenschönhausen
- KZ: Gedenkstätte Hohenschönhausen
- Gedenkstätte: SebGross/ Shutterstock