Ab 12 Jahren
Ab 12 Jahren haben Kinder erstmals die Möglichkeit, eigene offizielle Handlungen auszuführen, wobei jedoch weiterhin die Erlaubnis der Eltern erforderlich ist.
Sie dürfen
- einen Pass beantragen
- ein eigenes Konto eröffnen
- ohne Begleitung ins Kino, sofern die Vorstellung bis 20.00 Uhr beendet ist
- Gaststätten zwischen 5.00 und 23.00 Uhr aufsuchen, sofern sie dort eine Mahlzeit / ein Getränk einnehmen bzw. auf Reisen sind
- sich in Begleitung zeitlich unbeschränkt in Gaststätten ober bei Tanzveranstaltungen (Schülerdiscos, etc.) aufhalten
Als Begleitung gelten hier erziehungsberechtigte Personen und personensorgebeauftragte Personen, also auch Lehrkräfte auf Klassenfahrten. Sehr beliebt sind spezielle Konzepte wie die Schülerdisco D-Light, die als geschlossene Veranstaltung unter Aufsicht in einem beliebten Club durchgeführt wird und Jugendlichen die Chance gibt, z. B. bei einer Klassenfahrt nach Berlin oder München einen Hauch Großstadt-Clubbing zu erleben.
Außerdem gelten Jugendliche ab 12 Jahren als bedingt religionsfähig. Konkret bedeutet dies, dass Eltern ihre Kinder nicht gegen deren Willen in einem anderen Bekenntnis als bisher erziehen dürfen. Konvertieren katholische Eltern beispielsweise zum muslimischen Glauben, können sie ihre Kinder nicht zwingen, das Gleiche zu tun.
Ab 13 Jahren
Ab 13 Jahren dürfen Jugendliche erstmals mit Zustimmung der Eltern leichte Tätigkeiten gegen Bezahlung ausführen, zum Beispiel im elterlichen Geschäft aushelfen oder samstags Prospekte austragen. Die Arbeitszeit darf täglich aber nicht länger als zwei Stunden sein und muss in der Zeit wischen 8 und 18 Uhr stattfinden.
Ab 14 Jahren
Mit dem 14. Geburtstag machen Jugendliche einen großen Schritt nach vorne. Ganz wichtig: Sie sind nun bedingt strafmündig. Das bedeutet, dass sie dann strafrechtlich verantwortlich gemacht und nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden können. Allerdings wird stets individuell entschieden, ob der/die Jugendliche zum Zeitpunkt der Tat in ihrer sittlichen und geistigen Entwicklung reif genug sind, das Unrecht der Tat einzusehen. Strafrecht ist außerdem von Zivilrecht zu trennen, bei dem die Deliktsfähigkeit nach anderen Kriterien beurteilt werden. Hat eine jugendliche Person mit 14 Jahren auf der Klassenfahrt beispielsweise Vandalismus-Schäden begangen, können gegen das Kind, bzw. seine Eltern und auch die Aufsichtspflichtigen (in diesem Fall also die Lehrer zivilrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden.
Ein echter Pluspunkt: Wenn deine Eltern es dir erlauben, darfst du ab 14 Jahren alleine in den Urlaub fahren.
Ein weiterer Meilenstein ist die vollständige Religionsfreiheit. Mit 14 Jahren können Jugendliche selbst entscheiden, welcher Religion sie angehören wollen oder sich ganz von einer Religion lossagen. Möchten Sie das Thema „Glauben“ gern auf Klassenfahrt vertiefen, empfehlen wir unsere Klassenfahrten mit dem Schwerpunkt Religion.
Ab 15 Jahren
Mit 15 Jahren dürfen Schüler:innen mehr Geld als zuvor verdienen, z. B. bei einem Ferienjob von bis zu vier Wochen pro Jahr. Akkord- und Nachtarbeit sind aber verboten.
Außerdem können Jugendliche in diesem Alter auch eine Lehrstelle annehmen und sogar in die Jugendvertretung des Betriebes gewählt werden. Die Schulpflicht gilt aber weiterhin, weshalb der Besuch einer Berufsschule obligatorisch ist.
Ab 15 Jahren darf zudem ein fahrerlaubnisfreies Kraftfahrzeug genutzt werden.
Auch beim Arztbesuch wird nun davon ausgegangen, dass der/die Patient:in einsichtsfähig ist. Das heißt, dass die Ärzte ab diesem Alter in der Regel die Schweigepflicht bewahren und Eltern nicht mehr über Behandlungen informieren müssen. Entscheidend sind aber die Umstände des Einzelfalls: Wenn zum Beispiel eine schwere Operation bevorsteht, müssen die Ärzte eine Genehmigung von den Eltern einholen.
Ab 16 Jahren
Ein für die meisten Jugendlichen wichtiger Meilenstein ist der 16. Geburtstag, denn ab nun dürfen sie ohne Begleitung durch einen Erwachsenen bis 24 Uhr in die Disco und bestimmte Alkoholika (Wein, Bier und Sekt) kaufen. Getränke mit hohem Alkoholgehalt wie Cocktails, Wodka oder Longdrinks sind dagegen weiterhin tabu.
Für Lehrkräfte bedeutet dies natürlich auch, dass die Jugendlichen auf Klassenfahrten schwerer zu beaufsichtigen sind. Darum ist es sehr wichtig, dass bereits vorab klare Regelungen, zum Beispiel zum Konsum von Alkohol auf Klassenfahrten, getroffen werden. Bei Nichtbeachtung können Schüler:innen im Ernstfall vorzeitig nach Hause geschickt werden.
Weitere neue Rechte und Pflichten ab dem 16. Geburtstag:
- Jugendliche können den Führerschein der Klassen A1, M, S, L und T machen.
- Sie können heiraten, solange der zukünftige Ehepartner volljährig ist und eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern vorliegt.
- In einigen Bundesländern können sie ihre Stimme bei Landtags- und Kommunalwahlen abgeben.
- Mit 16 Jahren dürfen sie sich zur Organspende bereiterklären und einen eigenen Organspendeausweis mit sich führen.
- Ab jetzt muss ein Identitätsnachweis, z. B. Ausweis oder Reisepass, vorhanden sein.
Wurde noch kein eigener Personalausweis beantragt, ist es nun höchste Zeit und Lehrkräfte sollten ihre Schüler:innen unbedingt rechtzeitig vor einer Klassenfahrt darauf hinweisen.
Unsere Angebote
Ab 17 Jahren
Falls du endlich Auto fahren möchtest, ist es jetzt endlich so weit! Mit 17 Jahren dürfen Jugendliche in Deutschland einen Führerschein der Klasse B machen. Wichtig ist allerdings, dass du bis zur Volljährigkeit nur in Begleitung eines Erwachsenen fahren darfst. Weitere Infos findest du hier.
Ab 18 Jahren
Der letzte große Meilenstein ist dann natürlich der 18. Geburtstag und das Erreichen der Volljährigkeit. Nun werden Jugendliche vor dem Gesetz als Erwachsene behandelt und können ihre eigenen Entscheidungen treffen. Dies hat auch Vorteile für Klassenfahrten, denn volljährige Schüler:innen benötigen keine Einwilligung der Eltern mehr für die Teilnahme an bestimmten sportlichen Aktivitäten, ganz gleich, ob es sich um eine anspruchsvolle Klettertour in den Alpen handelt oder um einen Surfkurs an der Nordseeküste. Auch bestimmte andere Programmpunkte lassen sich nun weit lockerer gestalten, zum Beispiel der Besuch der berühmten Guinness-Brauerei samt Kostprobe bei einer Klassenfahrt nach Dublin oder der Besuch eines Weingutes am Mittelmeer.
Aber: Volljährigkeit bedeutet auch volle Strafmündigkeit. In den meisten Fällen wählen Richter bei Jugendlichen zwischen 18 und 21 Jahren noch nach dem milderen Jugendstrafrecht, doch sie können auch das strenge Erwachsenenstrafrecht anwenden.
Lesetipp
Andere Länder, andere Regelungen
Gut zu wissen: Was in Deutschland gilt, muss nicht unbedingt in anderen Ländern gelten. Gerade die skandinavischen Länder legen bestimmte Regelungen sehr strikt aus. Bei Klassenfahrten nach Stockholm müssen Schulklassen zum Beispiel beachten, dass die staatlichen Geschäfte (Systembolaget), die als einzige in Schweden Alkoholika verkaufen dürfen, ihre Waren nur an Personen ab 20 Jahren abgeben. In Supermärkten werden nur sehr leichte alkoholische Getränke (bis 3,5%) verkauft und dies an Personen ab 18 Jahren. Es ist also stets sinnvoll, sich vor jeder Klassenfahrt mit den Regelungen im Zielland zu befassen.
Linksammlung
- Kindersache: Taschengeldparagraph
- Deutscher Verkehrssicherheitsrat e.V.: Begleitetes Fahren ab 17 Jahren
- Freistaat Sachsen: Endlich 14, 16, 18
- Bundesjustizministerium: Jugendschutzgesetz
- Kindersache: Wie lange darf ich abends raus?
- Familienhandbuch: Gesetzliche Regelungen zum Kinder- und Jugendschutz
- TÜV-NORD: Übersicht Führerscheinklassen
- Organspende: Website
Bildnachweis
- Titelbild: Poznyakov/ Shutterstock.com
- Jugendliche bei Schülerjob: Jacob Lund/ Shutterstock.com
- Jugendliche trinken Bier: Zoran Zeremski /Shutterstock.com